Nachweise von DATEV

Bewerbungsmappen enthalten häufig viele Zeugnisse, Zertifikate und Bestätigungen. Was einerseits erforderlich ist, um die Kenntnisse eines Bewerbers zu beurteilen, birgt andererseits die Schwierigkeit von zu vielen und uneinheitlichen Nachweisen.

DATEV hat die Struktur der Nachweise klarer gegliedert: Nachweise gibt es in drei Varianten – abhängig von der erbrachten Prüfungsleistung.

Nachweisformen

Die vermittelten Inhalte sind in den Lernzielkatalogen bzw. auf den Nachweisen nachlesbar. Diese Inhalte helfen Ihnen, Transparenz zu schaffen und den für Sie idealen Bewerber auszuwählen.

Weiterbildungsbescheinigung

Sie ist die einfachste und häufigste Form eines Nachweises. Mit ihm bestätigt DATEV dem Empfänger die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme. Beispiele sind Präsenzveranstaltungen, Dialogseminare online oder das Durcharbeiten eines Lernvideos auf der DATEV Lernplattform online.

Auch Bildungspartner dürfen an ihre Absolventen entsprechende Bescheinigungen ausgeben. Sie erkennen diese am Bildungspartner-Label auf der Weiterbildungsbescheinigung.

Wissensnachweis

Einen Wissensnachweis erhält, wer sich einer Prüfung unter nicht bestätigten Bedingungen unterzogen hat.

Die Lernziele erarbeitet der Teilnehmer im Selbststudium mit online-basierten Lernaktionen wie Videos, interaktiven Grafiken und Softwaresimulationen. Seine aktive Teilnahme wird computergestützt überprüft.

Zertifikat

Ein Zertifikat erhält, wer an einer Bildungsmaßnahme teilgenommen und sich anschließend einer Prüfung unter bestätigten Bedingungen gestellt hat.

Bestätigt bedeutet, dass der Prüfungsteilnehmer die Prüfung erst starten kann, wenn er seine Identität bestätigt hat.

Beispiele sind:

Nachweis erwerben

Möchten Sie selbst für Ihre Kanzlei einen Nachweis erwerben, beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Die Nachweise werden digital ausgegeben. DATEV unterstützt damit elektronische Bewertungsformate und trägt dem Trend zur elektronischen Bewerbung Rechnung. Bitte achten Sie daher bei Ihrer Seminaranmeldung auf die vollständige Angabe Ihres Namens.

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