DATEV und Microsoft 365

Seit der Gründung ist es ein Ziel der DATEV, neue Technologien für die tägliche Praxis von Kanzleien und deren Mandanten bereitzustellen. Heute erfordern die durchgängigen Prozesse einer digitalen Zusammenarbeit ein größeres Ökosystem an Lösungen. Ein wichtiger Teil dieses Ökosystems ist Microsoft.

Die Nutzung von Microsoft 365 und weiterer Microsoft-Cloud-Dienste ist daher für DATEV und unsere Mitglieder ein wichtiges Thema für die kommenden Jahre. Wir haben uns intensiv mit diesem Thema für den Berufstand befasst.

Ein Überblick und eine Einschätzung zum Status quo.

Stand Juli 2024

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Microsoft 365 - Ein Thema mit Zukunft

Microsoft legt einen Fokus auf die Weiterentwicklung von Cloud-Lösungen. Auch DATEV entwickelt das eigene Produktportfolio kontinuierlich in die Cloud weiter. Damit unsere Mitglieder auch künftig Microsoft-Produkte und DATEV-Lösungen in einem optimierten Zusammenspiel nutzen können, haben wir uns intensiv damit auseinandergesetzt und den Sachverhalt geprüft.

Praxisgerechte Lösungen mit größtmöglicher Sicherheit

In vielen Kanzleien läuft heute neben der DATEV-Software auch Software unserer Marktplatz-Partner und Software von Drittanbietern. Bei unseren eigenen Lösungen und auch im Zusammenspiel mit den Lösungen unserer Partner legen wir größten Wert auf Sicherheit. Sicherheitsstandards müssen aber auch praktikabel sein und dürfen effiziente Prozesse nicht verhindern. Unser Ansatz lautet daher: Praxistaugliche Lösungen, die den besten möglichen Schutz bieten. Im Hinblick auf die Integration von Microsoft 365 ergeben sich dabei besondere Anforderungen aus dem Datenschutz- und dem Berufsrecht.

Einschätzung von DATEV

Nach eingehender Prüfung schätzt DATEV die Nutzung von Microsoft 365 wie folgt ein:

Der Einsatz von Microsoft 365 ist für Angehörige steuerberatender Berufe und die damit einhergehende Auftragsverarbeitung von personenbezogenen und dem Berufsgeheimnis unterliegender Daten unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Es obliegt allerdings den Anwenderinnen und Anwendern, auf Grundlage der von Microsoft bereitgestellten Informationen zu dokumentieren, dass sämtliche Anforderungen der DS-GVO dabei eingehalten werden.

Um ihrer Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO nachzukommen, sollten Sie die Nutzung von Microsoft 365 inklusive der technischen, organisatorischen sowie vertraglichen Maßnahmen zur Risikoreduzierung sorgfältig dokumentieren. Außerdem ist die Einhaltung der Anforderungen aus der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unerlässlich. Hierzu gehört vor allem der Abschluss einer Verschwiegenheitsvereinbarung unter Belehrung der strafrechtlichen Folgen bei einem Verstoß. Eine solche Vereinbarung wird von Microsoft bereitgestellt.

Hier die Detailinformationen der ausführlichen Stellungnahme, die keine Rechtsberatung darstellt.

DATEV selbst reduziert mögliche Risiken bei der eigenen Nutzung von Cloud-Diensten unter anderem durch vertragliche, technische und organisatorische Maßnahmen. Zum Beispiel durch eine Daten-Verschlüsselung, wo es möglich ist, und durch die Nutzung europäischer Rechenzentren.

Wir helfen Ihnen gern dabei, Microsoft 365 richtig zu nutzen - mit Informationen, Beratungen und Schulungen.

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