DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Erfahren Sie in den folgenden Abschnitten, welche Einflussfaktoren bei der Berechnung und der Preisgestaltung wirken.
Jede Person benötigt für die Nutzung eines Programms mit Benutzerlizenz eine eigene Lizenz. Aus der Anzahl der maximal verfügbaren Benutzerlizenzen ergibt sich der Preis, den Sie für das Programm im jeweiligen Abrechnungsmonat zahlen müssen.
Erhöhen Sie im Abrechnungsmonat die Anzahl der Benutzerlizenzen, wird auf Grundlage dieser höheren Anzahl berechnet. Das trifft auch dann zu, wenn Sie im Laufe des Abrechnungsmonats die Benutzerlizenzen wieder reduziert haben.
Sie legen die Anzahl der Benutzerlizenzen Einzelanwendung für jedes einzelne Programm individuell fest. Die von Ihnen bestimmte Anzahl ist unabhängig von der in der Kanzlei oder im Unternehmen bereits genutzten Anzahl der Betriebsstätten- oder Netzlizenzen.
Dabei macht es keinen Unterschied, wo Sie eine Benutzerlizenz einsetzen. Die Software kann mit der Benutzerlizenz unabhängig vom Standort innerhalb einer Kanzlei oder eines Unternehmens genutzt werden.
Bei der Benutzerlizenz steht der Benutzer und nicht mehr der PC im Vordergrund. Um die Umstellung auf die Benutzerlizenz für unsere Kunden möglichst kostenneutral zu halten, wird bei der Gestaltung der Preisstaffeln für Programme, die mit der Benutzerlizenz lizenziert werden, eine Vielzahl von Einflussfaktoren berücksichtigt, beispielsweise auch Teilzeitkräfte. Aufgrund der sehr vielfältigen Kundengrößen und -strukturen können wir die Kostenneutralität der Preisstaffeln über alle Kunden hinweg allerdings nicht gewährleisten.
DATEV beabsichtigt mit der Umstellung auf die Benutzerlizenz keine Gewinnerzielung. Wir achten auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder und wir gestalten die Preise so, dass diese für den größten Teil unserer Kunden zur angebotenen Leistung passen.
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