Ihre DATEV-Rechnung

Ab Januar 2025 erhalten Sie die DATEV-Rechnung standardmäßig elektronisch im ZUGFeRD-Format. Wir zeigen Ihnen die Vorteile sowie die Übermittlungswege der elektronischen DATEV-Rechnung.

Rechnung

Zustellwege der elektronischen DATEV-Rechnung

Sie können zwischen den folgenden elektronischen Übermittlungswegen wählen:

  • direkt in einen definierten Bestand von DATEV Unternehmen online (Belege online)
  • Service-Anwendungen (DATEV Rechnungsdaten online) (Download)
  • E-Mail (unverschlüsselt)
  • SmartTransfer
  • XRechnung (für öffentliche Auftraggeber)
  • E-Rechnungsplattform (ab 2025)

Weitere Informationen zu den Zustellwegen sowie die Möglichkeiten zur Umstellung auf den elektronischen Rechnungsversand erhalten Sie im Hilfedokument: Informationen zu den Zustellwegen der elektronischen DATEV-Rechnung (DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1080680).

Struktur und Inhalte der DATEV-Rechnung

Die elektronische DATEV-Rechnung entspricht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz. Ebenso entspricht die elektronische DATEV-Rechnung dem EU-konformen ZUGFeRD-Format 2.1. Sie erhalten die elektronische DATEV-Rechnung im PDF-Format mit einer Ansichtskomponente im DATEV-Layout sowie dem zukünftig führenden strukturierten Datensatz nach dem Wachstumschancengesetz.

Die elektronische DATEV-Rechnung im neuen Design

Profitieren Sie vom neuen Design der elektronischen DATEV-Rechnung durch

  • eine übersichtlichere und transparente Rechnung durch Zusammenfassung der Artikel zu Produktgruppen
  • ein zeitgemäßes, modernes Layout
  • eine den digitalen Prozessen Ihrer Kanzlei angepassten Rechnung
  • die integrierten Absprungpunkte. So können Sie z. B. durch Links innerhalb der Rechnung auf eine gewünschte Seite springen, Hilfedokumente einsehen oder Online-Anwendungen direkt aus der Rechnung aufrufen.

SEPA-Lastschriftmandat für Ihre DATEV-Rechnung

Für künftige Rechnungen können Sie uns gerne unter www.datev.de/sepamandat bequem und digital ein SEPA-Mandat erteilen. So ersparen Sie sich das manuelle Überweisen der DATEV-Rechnung und verpassen kein Zahlungsziel.

Rechnung per PDF oder Rechnungskopie abrufen

DATEV-Rechnungsempfänger können Rechnungen rückwirkend für 24 Monate abrufen. Der Abruf ist unabhängig vom gewählten Zustellweg.

Hier können Sie Ihre DATEV-Rechnungen abrufen.


Weitere Informationen:

ZUGFeRD: Überblick (DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1080601)

DATEV-Rechnung als PDF abrufen (DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1006644)

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