Gesetzesänderungen
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Am 01.01.2018 tritt das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Förderung der Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge – insbesondere für kleine Unternehmen sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen, um ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu erreichen.