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Rechnungswesen: Jahreswechsel 2024/2025
Für die Fälle ohne Fristverlängerung, die über einen Steuerberater bearbeitet werden, endet die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2023 am 02.06.2025. Übermitteln Sie die Steuererklärungen und E-Bilanzen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt.
Denken Sie auch an die Datensätze, die Sie bereits für eine spätere Übermittlung bereitgestellt haben.
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