RECHNUNGSWESEN: JAHRESWECHSEL 2023/2024 - ANPASSUNGEN IN DEN PROGRAMMEN

Kontenrahmenänderungen, DATEV-Standardkontenrahmen und Kontenrahmenbeschreibungen für 2024

Hinweis: In den DATEV-Kontenrahmen für Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG werden seit dem Jahr 2020 nur noch die tatsächlich für die Gewinnermittlung relevanten Konten aufgeführt.

Kontenplan-Jahresvergleich nutzen

Wenn Sie sich schnell einen Überblick verschaffen möchten, ob und welche Konten von den Kontenrahmenänderungen zum Jahreswechsel 2023/2024 betroffen sind, empfehlen wir Ihnen: Nutzen Sie den Kontenplan-Jahresvergleich in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm.

Sie erhalten dabei eine vergleichende Sicht auf den Kontenplan des aktuellen Jahrs, der die Standard-Änderungen (z. B. bei Kontenbeschriftungen, Kontenfunktionen) zum gleichen Kontenrahmen des Folgejahrs optisch hervorhebt.

Aufruf des Kontenplan-Jahresvergleichs im DATEV-Rechnungswesen-Programm im Vorjahr:
Stammdaten | Sachkonten | Kontenplan-Jahresvergleich

Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center: Dok.-Nr. 9211764

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