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DATEV bietet Lösungen für ...
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Bei einer Kanzleifusion beziehungsweise -trennung gibt es in Bezug auf die Steuerprogramme verschiedene Punkte zu beachten.
Bevor Sie sich mit dem Thema "Fusion und Trennung auf Datenebene" beschäftigen, müssen gegebenenfalls noch grundlegende Fragen zur zukünftigen Arbeitsweise Ihrer Kanzlei und zur mitgliedschaftsrechtlichen Stellung geklärt werden.
In den Steuerprogrammen werden die Mandantenbestände direkt an Ihrem Computer beziehungsweise Server in der Kanzlei gespeichert. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Daten im DATEV-Rechenzentrum (RZ) zu speichern.
Über den Menüpunkt Mandant | Daten holen | RZ-Mandantenliste können Sie in dem jeweiligen Steuerprogramm prüfen, welche Mandanten im Rechenzentrum gespeichert sind.
Entscheiden Sie, welche Variante der Datentrennung beziehungsweise -zusammenführung für Sie in Frage kommt. Beachten Sie bei Ihren weiteren Schritten, dass die Bestände in den Steuerprogrammen zusätzlich zur Mandantennummer eine Basisnummer verwenden können. Weitere Informationen zur Basisnummer finden Sie in der Programmhilfe im Steuerprogramm unter "Hilfe | Inhalt, Index und Suchen", wenn Sie in der Registerkarte "Index" das Wort "Basisnummer" eingeben und den Eintrag "Basisnummer verwenden" wählen.
Für die Übertragung von in der Kanzlei gespeicherten Beständen können Sie entweder die Funktion "Speichern unter" in den Steuerprogrammen nutzen oder diese an das Rechenzentrum senden und einen Übertrag wie oben beschrieben veranlassen.
Weitere Informationen zum Sichern von Beständen in der Kanzlei finden Sie in der Programmhilfe im Steuerprogramm unter "Hilfe | Inhalt, Index und Suchen", wenn Sie in der Registerkarte Index das Wort "Sichern" eingeben und den Eintrag "Sichern von Beständen in der Kanzlei" wählen.
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