Wieder mehr Nettogehalt im neuen Jahr

Die meisten Beschäftigten profitieren von steuerlichen Entlastungen

Nürnberg, 22. Dezember 2023: Vor dem Hintergrund der fortgesetzten Preissteigerungen bei den Dingen des täglichen Lebens beschert der Gesetzgeber den Bürgerinnen und Bürgern zum Jahresbeginn 2024 wieder eine Minderung der Steuerlast. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich also darauf einstellen, dass sie ab Januar höhere Nettosummen auf ihrer Gehaltsabrechnung vorfinden, auch wenn die Entlastung im Schnitt etwas moderater ausfällt als in den Vorjahren.

Maßgeblich dafür ist die erneute Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf nun 11.604 Euro. Damit einhergehend steigt auch die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro fällig wird. Dämpfend wirken sich hingegen die gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung beziehungsweise die Kranken- und Pflegeversicherung aus. Hinzu kommt je nach Krankenkasse gegebenenfalls der Anstieg des individuellen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde um 0,1 Prozentpunkte von 1,6 auf 1,7 Prozent erhöht. Was die Änderungen konkret für verschiedene Gehaltsstufen bedeuten, hat die DATEV eG in den Konstellationen Single (Steuerklasse I), verheiratet und kinderlos (Steuerklasse III), verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II) berechnet. Mit der Software des IT-Dienstleisters werden jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von rund 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern in Deutschland erstellt.

Bei durchschnittlich Verdienenden mit einem Bruttogehalt von 3.500 Euro spüren Verheiratete mehr von der Entlastung als Alleinstehende. So kann sich ein Verheirateter mit zwei Kindern in dieser Gehaltsklasse über ein jährliches Plus von 315 Euro freuen, ein kinderloser Verheirateter über 273 Euro. Dem Single bleiben 196 Euro mehr übrig als 2023 und einem alleinerziehenden Elternteil 203 Euro. Bei einem Gehalt von 7.000 Euro brutto verhält es sich umgekehrt: Hier haben der Single 563 Euro und der oder die Alleinerziehende über das Jahr 442 Euro mehr auf dem Konto, während der Nettoverdienst bei der verheirateten Person um 299 Euro bei Kinderlosen und mit zwei Kindern um 364 Euro steigt. Keinen Vorteil von der Steuerentlastung spüren Verheiratete, die mit einem Bruttogehalt von 2.000 Euro gerade noch im Midijob-Bereich liegen. Ihre Abgaben steigen aufgrund der Anhebungen bei einzelnen Sozialversicherungsbeiträgen sogar leicht um 33 Euro (mit zwei Kindern) beziehungsweise 63 Euro (kinderlos) im Jahr.

Die Berechnungen bilden den aktuellen Stand der Gesetzgebung ab. Änderungen können sich noch ergeben, da weitere Gesetze in Planung sind, die Auswirkung auf die Netto-Berechnung haben. Beispielsweise steht noch eine voraussichtliche Erhöhung des Kinderfreibetrags (für beide Elternteile) um 588 Euro auf 6.612 Euro im Raum.

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Die Berechnungstabellen zum Download

Erschienen:
22.12.2023
Dateiname:
Übersicht: Jahres-Netto-Vergleich 2023 - 2024 West
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Erschienen:
22.12.2023
Dateiname:
Übersicht: Jahres-Netto-Vergleich 2023 - 2024 Ost
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