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Rückkanal ermöglicht Übermittlung von Zins- und Tilgungsplänen an DATEV-Rechnungswesen-Software
Nürnberg 26. Januar 2023: Die digitale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Steuerberatungskanzleien und Kreditinstituten wurde zum Jahreswechsel um eine wichtige Komponente erweitert. Bisher nutzen Kanzleien den Digitalen Finanzbericht (DiFin), um standardisiert die Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) ihrer Mandantinnen und Mandanten mit deren Einverständnis elektronisch an Banken und Sparkassen zu übermitteln. Nun haben die Deutsche Bundesbank, erste Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken den sogenannten Rückkanal in der für den DiFin genutzten Infrastruktur eingerichtet. Dadurch ist die Datenübermittlung von den Kreditinstituten zurück an die Kanzleien ebenfalls digital und standardisiert möglich. In einer ersten Ausbaustufe gilt dies für strukturierte Daten zu den aktuellen Kreditparametern sowie den Zins- und Tilgungsplänen. Diese werden dann in die DATEV-Rechnungswesen-Software übernommen und dort für die Weiterbearbeitung angezeigt.
„Der DiFin-Rückkanal ist ein wichtiges Verbindungsstück beim Ausbau des Ökosystems hin zu durchgängig digitalen kaufmännischen Prozessen zwischen allen Geschäftspartnern“, so Jutta Rößner, Geschäftsleitungsmitglied des IT-Dienstleisters DATEV eG. Insbesondere für die vielen Steuerberatungskanzleien, die den Digitalen Finanzbericht bereits nutzen, sei die Schaffung des bidirektionalen Übertragungsweges zwischen ihnen und den Finanzinstituten eine gute Nachricht. Denn für sie entstehe dadurch ein medienbruchfreier Prozess bei der Bearbeitung kreditbezogener Sachverhalte für ihre Mandanten. Letztere profitieren von der neuen technischen Möglichkeit, weil ihnen entsprechende Daten und Auswertungen für ihre Unternehmen schneller mit hoher Aussagekraft vorliegen.
Seit der Markteinführung 2018 wurden bis zum Jahreswechsel 2022/2023 insgesamt 161.465 Digitale Finanzberichte von mehr als 14.300 Kanzleien über das DATEV-Rechenzentrum an Banken und Sparkassen in Deutschland übermittelt. Mit der Etablierung des DiFin-Rückkanals wird es für Kanzleien noch attraktiver, sich von dem vielfach immer noch sehr papierlastigen Vorgehen bei der Weiterleitung von Jahresabschlüssen (für Bilanzierer und Einnahmenüberschussrechner) an kreditgebende Institute zu verabschieden und auf den Digitalen Finanzbericht umzusteigen.
Leider setzen noch nicht alle Banken und Sparkassen auf den bundeseinheitlichen Standard, aber die Anzahl steigt stetig. Mit aktuell 94 Prozent aller Sparkassen (346 von 370) sowie 78 Prozent aller Volks- und Raiffeisen-Banken (602 von 772) nutzen vor allem diese Kreditinstitute das DiFin-Verfahren. Weitere Teilnehmer des DiFin-Verfahrens sind die Deutsche Bundesbank, sowie deutschlandweit alle Niederlassungen der Commerzbank (590 Niederlassungen), der Deutschen Bank inkl. Postbank (447) und der UniCredit HypoVereinsbank (202).
Der sogenannte DiFin-Rückkanal wurde im zweiten Halbjahr 2022 in der Pilotphase von einigen Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen und der Deutschen Bundesbank getestet. Von Seiten der DATEV erfolgte zum Jahreswechsel die Freigabe für die ersten Anbindungen zu Lösungen des IT-Dienstleisters. In den kommenden Monaten werden weitere Finanzinstitute ihre technische Infrastruktur um den DiFin-Rückkanal ergänzen.
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