Allgemeine Informationen

Mit DATEV Meine Steuern können Sie den Austausch steuerrelevanter Belege für die Einkommensteuerdeklaration mit Ihrer Mandantschaft digitalisieren.

​​Im Rahmen der kollaborativen Nutzung kann Ihr Mandant Belege hochladen, die Sie im Programm Einkommensteuer mit Digitale Belege Steuern direkt mit einem Eingabefeld verknüpfen können.

Sie können DATEV Meine Steuern auch ohne Einbezug Ihres Mandanten nutzen (nicht kollaborative Nutzung), müssen dann aber die Belege selbst hochladen. Um das volle Potential von DATEV Meine Steuern auszuschöpfen, empfehlen wir die kollaborative Nutzung.

Kollaborative Nutzung

Damit Sie DATEV Meine Steuern kollaborativ mit Ihren Mandanten nutzen können (Mandant lädt Belege hoch), müssen Sie diese einzeln über die MyDATEV Mandantenregistrierung registrieren.

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Registrierung

Die Registrierung benötigen Sie zum einen, damit die Leistungsinformationen der Einkommensteuer (Ordnungsbegriff Beraternummer/Mandantennummer) in der DATEV Cloud angelegt werden. Zum anderen, damit Ihr Mandant zur Anmeldung in DATEV Meine Steuern ein Zugangsmedium (z. B. DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin) nutzen kann.​

Für das Zugangsmedium wird im Rahmen der Registrierung für jeden Mandanten eine mandantengenutzte Beraternummer angelegt.

​Wichtig: Der Bestand von DATEV Meine Steuern ist an den Ordnungsbegriff der Einkommensteuer gebunden und nicht an die mandantengenutzte Beraternummer.

Da je Endgerät nur ein DATEV SmartLogin möglich ist, können Sie, sofern der Mandant bereits ein Zugangsmedium (z. B. für DATEV Unternehmen online) besitzt, dieses für die Anmeldung in DATEV Meine Steuern wiederverwenden.

Nicht kollaborative Nutzung

Sie können DATEV Meine Steuern auch ohne Einbezug Ihres Mandanten nutzen (nicht kollaborative Nutzung), müssen dann aber die Belege selbst hochladen. Um das volle Potential von DATEV Meine Steuern auszuschöpfen, empfehlen wir die kollaborative Nutzung.

In Vorbereitung auf eine spätere kollaborative Nutzung von Meine Steuern gemeinsam mit dem Mandanten, kann die Kanzlei die Belege zunächst selbst hochladen. In diesem Fall müssen die Mandant:innen nicht mehr einzeln über die Mandantenregistrierung registriert werden, sofern Sie deren Basisdaten online bereitgestellt haben.​

Voraussetzung zur Nutzung von DATEV Meine Steuern ist immer, dass die Leistungsinformationen der Einkommensteuerleistung in der DATEV-Cloud angelegt wurden. Dies geschieht einzeln entweder durch die MyDATEV Mandantenregistrierung oder gesammelt durch Basisdaten online. Dafür steht Ihnen ein Bereitstellungsassistent zur Verfügung.

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DATEV-Cloud Bereitstellungsassistent

Weiterführende Informationen:

Am besten Sie schauen sich die Vorgehensweise zur Übernahme der Basisdaten in die DATEV-Cloud in unserem Hilfe-Video oder Klick-Tutorial an.

Rechteverwaltung online

Die Zugriffsrechte aller Kanzlei-Mitarbeiter können Sie in der DATEV Rechteverwaltung online administrieren. Die Rechte für die Zugangsmedien Ihrer Mandanten können direkt bei der MyDATEV Mandantenregistrierung vergeben werden. Wenn Rechte im Nachgang geändert werden sollen, erfolgt die Administration ebenfalls in der Rechteverwaltung online.

Das Recht für Meine Steuern finden Sie in der Rechteverwaltung unter der Registerkarte Steuern. Sie können dort die Rechte für Ihre Mandanten und Mitarbeiter für die jeweiligen Einkommensteuerleistungen vergeben. Ausschlaggebend für die Berechtigung ist der Ordnungsbegriff der entsprechenden Einkommensteuerleistung.

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Rechte vergeben mit Rechteverwaltung online

Wenn das Recht für Meine Steuern bei Mandantenmedien in der Rechteverwaltung online nicht angezeigt wird, müssen Sie zunächst die Registrierung für DATEV Meine Steuern in der MyDATEV Mandantenregistrierung durchführen.

Registrierung DATEV SmartLogin

Sofern Ihr Mandant noch über kein Zugangsmedium verfügt, können Sie im Rahmen der Mandantenregistrierung einen SmartLogin bestellen. Bevor Ihr Mandant den DATEV SmartLogin nutzen kann, muss der SmartLogin einmalig mit dem Smartphone registriert werden. Hierzu wird ein separater Registrierungsbrief von DATEV versendet.​

Der Registrierungsbrief enthält alle notwendigen Informationen zur Registrierung:

  • Registrierungscode​
  • SmartLogin-ID​
  • PUK zur Sperrung in Notfällen​

Das Smartphone wird durch die Registrierung mit dem persönlichen DATEV SmartLogin verknüpft. Damit ist gewährleistet, dass ausschließlich Ihr Mandant die von Ihnen freigegebenen Anwendungen nutzen kann.

Die DATEV SmartLogin App kann im Apple Store bzw. Google Play Store heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zur Bestellung und zum Arbeiten mit DATEV SmartLogin finden Sie im DATEV Hilfe-Center.

Hochladen von Belegen

DATEV Meine Steuern kann über die URL https://apps.datev.de/mytax/ oder die nachfolgende Schaltfläche nach erfolgter Anmeldung über DATEV SmartCard, DATEV mIDentity oder DATEV SmartLogin aufgerufen werden.

Dem Mandanten stehen hier die jeweiligen Veranlagungsjahre zur Verfügung. In jedem Veranlagungsjahr sind bereits vordefinierte Ordner vorhanden. In diese kann Ihr Mandant die steuerrelevanten Belege entweder direkt in DATEV Meine Steuern per Drag-and-Drop, über die Schaltfläche + Dokument hochladen oder mit dem Handy über die App DATEV Upload mobil hochladen.​

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Belege hochladen

Außerdem hat Ihr Mandant in DATEV Meine Steuern die Möglichkeit, Dokumente zu trennen oder zusammenzufügen. Voraussetzung hierfür ist, dass das genutzte Mandantenmedium in der Rechteverwaltung online über das Recht Dokumente löschen für Meine Steuern verfügt.​

Das Anlegen oder Löschen individueller Unterordner innerhalb der vorgegebenen Hauptordner ist nur durch die Kanzlei möglich.​

Wenn alle steuerrelevanten Belege hochgeladen wurden, kann Ihr Mandant Sie über den Schaltfläche Kanzlei benachrichtigen über die Vollständigkeit der Belege informieren.

Steuerliche Daten

Sie haben pro Veranlagungsjahr außerdem die Möglichkeit, den Bereich Steuerliche Daten für Ihren Mandanten freizuschalten.

In diesem Bereich können Ihre Mandanten steuerliche Daten zu ausgewählten Themen direkt in DATEV Meine Steuern erfassen. So können Sie bestimmte steuerrelevante Informationen( z. B. zu Persönlichen Angaben, Angaben zu Fahrtkosten, Homeoffice oder Ausgaben für Internet und Telefon) schnell und einfach bei Ihren Mandanten abfragen.

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Steuerliche Daten

Arbeiten mit Digitale Belege Steuern

In DATEV Einkommensteuer können Sie mit dem Programmteil Digitale Belege Steuern die vorliegenden Belege aus DATEV Meine Steuern mit den Eingabefeldern der Erfassungsmaske verknüpfen, was Ihnen eine papierlose Bearbeitung der Einkommensteuererklärung ermöglicht.

Auch die zuvor von Mandanten erfassten steuerlichen Daten werden unmittelbar in Digitale Belege Steuern übernommen und können mit einem Klick direkt mit den jeweiligen Einkommensteuerformularen verknüpft werden.

Mit Digitale Belege Steuern können Belege aus DATEV Meine Steuern sowie aus DATEV DMS oder Dokumentenablage bearbeitet werden.

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OCR-Erkennung

Durch die integrierte OCR-Erkennung werden Belege in Digitale Belege Steuern ausgelesen und Informationen zur Weiterverwendung farblich hervorgehoben. Diese können per Drag-and-Drop verschiedenen Erfassungszeilen in der Einkommensteuererklärung zugeordnet werden. Basierend auf den erkannten Werten werden außerdem Vorschläge für steuerliche Sachverhalte generiert und in den entsprechenden Feldern direkt vorbelegt.​

Hinweis:​ Es können nur Belege aus dem Portal DATEV Meine Steuern mit der OCR-Erkennung bearbeitet werden.​

Aufruf DATEV Meine Steuern

Geschafft!

Das waren die wichtigsten Informationen zur Einrichtung von DATEV Meine Steuern. Wir hoffen, dass Ihnen unser Assistent geholfen hat und Sie nun erfolgreich mit DATEV Meine Steuern arbeiten können.

Über die nachfolgende Schaltfläche können Sie DATEV Meine Steuern aufrufen. Zusätzlich finden Sie dort aktuelle Informationen und hilfreiche Links zur Arbeit mit DATEV Meine Steuern.

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