Nachreichung digitaler Anlagen (Nachdigal)

Ab sofort haben Sie in allen Bundesländern die Möglichkeit zur Nachreichung digitaler Anlagen an die Finanzverwaltung. Unterstützt wird Nachdigal in den Steuerprogrammen, der Sonstigen Nachricht, dem elektronischen Einspruch und dem elektronischen Anpassungsantrag.

Übrigens: Die Anwendung ist auch über das neue MyDATEV Portal aufrufbar.

Funktionsumfang

Seit 16.11.2023 können Sie das Programm Belegnachreichung auch über die Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung aufrufen und dort Belege digital an das Finanzamt übermitteln. Die Belegnachreichung ist möglich für Belege zur Einkommensteuer (inkl. beschränkte Steuerpflicht), in der Gesonderten - und einheitlichen - Feststellung, in der Anlage EÜR, in Gewerbesteuer, in Körperschaftsteuer und in der Umsatzsteuererklärung. Die Belegnachreichung muss zu einer Steuern-Leistung erfolgen.

Hinweis: Der Aufruf über das Steuerprogramm und über den DATEV Arbeitsplatz ist weiterhin möglich. Über den DATEV Arbeitsplatz erfolgt der Aufruf des Programms über die Übersicht „Weitere Übermittlungen“.

In der Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Belege erfassen und übermitteln
  • Übermittelte Belegnachreichungen einsehen (nach erfolgter Übermittlung)
  • Anzeige Zeitpunkt des Eingangs bei der Finanzverwaltung sowie Elster-Transfer-ID (nach erfolgter Übermittlung)

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