Nachreichung digitaler Anlagen (Nachdigal)
Ab sofort haben Sie in allen Bundesländern die Möglichkeit zur Nachreichung digitaler Anlagen an die Finanzverwaltung. Unterstützt wird Nachdigal in den Steuerprogrammen, der Sonstigen Nachricht, dem elektronischen Einspruch und dem elektronischen Anpassungsantrag.
Übrigens: Die Anwendung ist auch über das neue MyDATEV Portal aufrufbar.