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DATEV bietet Lösungen für ...
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Mit dem Programm Belegnachreichung können Sie Belege digital an das Finanzamt übermitteln. Unterstützt wird Nachdigal in den Steuerprogrammen, der Sonstigen Nachricht, dem elektronischen Einspruch, dem elektronischen Anpassungsantrag, den Fragebögen zur steuerlichen Erfassung und der Mitteilung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO.
Sie können das Programm Belegnachreichung auch über die Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung aufrufen und dort Belege digital an das Finanzamt übermitteln. Die Belegnachreichung ist möglich für Belege zur Einkommensteuer (inkl. beschränkte Steuerpflicht), in der Gesonderten - und einheitlichen - Feststellung, in der Anlage EÜR, in Gewerbesteuer, in Körperschaftsteuer und in der Umsatzsteuererklärung. Die Belegnachreichung muss zu einer Steuern-Leistung erfolgen.
Hinweis: Der Aufruf über das Steuerprogramm und über den DATEV Arbeitsplatz ist weiterhin möglich. Über den DATEV Arbeitsplatz erfolgt der Aufruf des Programms über die Übersicht „Weitere Übermittlungen“.
In der Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
Übrigens: Die Anwendung ist auch über das neue MyDATEV Portal aufrufbar.
Weitere Informationen zur Vorgehensweise, zum Ablauf und zu den teilnehmenden Bundesländern finden Sie im DATEV Hilfe-Center.
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