Elektronisches Lohnsteuerermäßigungsverfahren
Die Anträge zum elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahren stehen Ihnen seit 01.12.2024 nicht mehr zur Verfügung.
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Die Anträge zum elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahren stehen Ihnen seit 01.12.2024 nicht mehr zur Verfügung.
Die Anträge zum elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahren stehen Ihnen seit 01.12.2024 nicht mehr zur Verfügung, da die Finanzverwaltung die elektronische Übermittlung der Anträge nicht mehr unterstützt. Ein Zugang zu Ihren vorhandenen Entwürfen ist seit dem 01.12.2024 nicht mehr möglich.
Neue Anträge sind im Programm Antrag auf Lohnsteuerermäßigung in der Anlage Steuerklassenwechsel möglich.
Ihre bereits übermittelten Anträge finden Sie in der DATEV Kommunikation Finanzverwaltung.
Bevor Sie die Cloud-Anwendung starten können, müssen Sie sich authentifizieren, sowie die Rechte in der Rechteverwaltung online einrichten.
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