DATEV-Lohndienstleistung

Auftragsfall "Mitgliederhilfe"

Mit der Dienstleistung "Mitgliederhilfe" unterstützen wir Kanzleien temporär bei der Abrechnung Ihrer Mandate im Vertretungsfall - die Mitgliederhilfe als Teil Ihres Kanzlei-Risiko-Managements.

Engpässe beim Personal gibt es immer wieder: mal ganz plötzlich, bedingt durch Krankheit, oder geplant, wie bei einem Sabbatical oder der Elternzeit. Im Rahmen dieser Dienstleistung unterstützen wir bei der Abrechnung von Standardlöhnen. Wir übernehmen dabei die operativen Tätigkeiten der Lohnabrechnung Ihrer Kanzlei für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten.

Vorgehen im Rahmen der Zusammenarbeit

Prozess_Lohnabrechnung_Mitgliederhilfe
Prozess zur Lohnabrechnung im Rahmen der Mitgliederhilfe

Bei DATEV arbeiten wir mit dem gleichen DATEV-Lohnprogramm, das Sie in Ihrer Kanzlei nutzen. Wir übernehmen die operativen Tätigkeiten der Lohnabrechnung Ihrer Kanzlei für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten. Nach der Abrechnung werden die Daten in der DATEV-Cloud bereitgestellt.

Hinweis

Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir diese und geben Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung, ob wir Sie unterstützen können.

Kontaktieren Sie uns

Bei Interesse an der Dienstleistung füllen Sie bitte das Anfrageformular "Mitgliederhilfe" aus und senden Sie es an: mitgliederhilfe-lohn@datev.de

Gerne können Sie sich auch telefonisch an uns wenden unter der Nummer 0800 7242 444.

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