Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer - Begriffserklärung: Wirtschaftsprüfer führen betriebswirtschaftliche Prüfungen durch (§ 2 Abs. 1 WPO). Dabei handelt es sich um die durch das Gesetz vorgeschriebene Haupt- und Vorbehaltsaufgabe.
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Wirtschaftsprüfer - Begriffserklärung: Wirtschaftsprüfer führen betriebswirtschaftliche Prüfungen durch (§ 2 Abs. 1 WPO). Dabei handelt es sich um die durch das Gesetz vorgeschriebene Haupt- und Vorbehaltsaufgabe.
Wirtschaftsprüfer prüfen neben Jahresabschlüssen und Lageberichten, auch Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte und erteilen Bestätigungsvermerke über die Prüfung und deren Ergebnis bzw. versagen ihn.
Wirtschaftsprüfer sind auch bei Prüfungen von nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten Jahres- und Konzernabschlüssen und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen - beispielsweise Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz - gefragt.
Bei bis zu mittelgroßen Kapitalgesellschaften dürfen auch vereidigte Buchprüfer die gesetzliche Prüfung durchführen.
Ebenso sind freiwillige Jahresabschlussprüfungen durch Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer möglich.
Aufgrund seiner besonderen Befähigung werden dem Wirtschaftsprüfer regelmäßig auch sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen übertragen, wie etwa Due-Diligence-Prüfungen und Unterschlagungsprüfungen.
Wirtschaftsprüfer erwartet ein speziell für sie entwickeltes und breit gefächertes Angebot bei DATEV. Darüber hinaus bietet DATEV viele Lösungen für Wirtschaftsprüfer, die sie bei der täglichen Arbeit unterstützen.
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