Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
MicroBilG
Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) erleichtert Kleinstkapitalgesellschaften die Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften.
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Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) erleichtert Kleinstkapitalgesellschaften die Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften.
Das MicroBilG wurde durch Zustimmung des Bundestags am 29.11.2012 und des Bundesrats am 14.12.2012 verabschiedet. Es setzt die von der EU im April 2012 verabschiedete "Micro-Richtlinie" (2012/6/EU) in nationales Recht um.
Das MicroBilG ist gültig für Kleinstkapitalgesellschaften, deren Abschluss-Stichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Außerdem darf die Kleinstkapitalgesellschaft an zwei aufeinander folgenden Abschluss-Stichtagen nur einen der folgenden Schwellenwerte überschreiten:
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