Konsolidierung
Der konsolidierte Abschluss fasst die Jahresabschlüsse einzelner Unternehmen zu einem Jahresabschluss der gesamten Unternehmensgruppe zusammen. Das Erstellen eines konsolidierten Abschlusses wird entweder verpflichtend nach §§ 290 ff. HGB vorgegeben oder beruht auf freiwilliger Basis. Hierbei sind betriebswirtschaftliche und rechtliche Vorschriften zu beachten.