Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Kleine Gewerbetreibende sind befugt, ihre Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen mithilfe einer einfachen Buchführung in einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zu erfassen. Anhand dieser Daten lassen sich Rückschlüsse auf die steuerpflichtigen Gewinne und Verluste ziehen. Zuverlässig und effizient erstellen Sie die EÜR mit der Software von DATEV: Vom betrieblichen Rechnungswesen bis zur Anlagenbuchführung nutzen Sie die Daten aus den diversen DATEV-Programmen und übernehmen diese mit wenigen Klicks in Ihre EÜR.