Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Kleine Gewerbetreibende sind befugt, ihre Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen mithilfe einer einfachen Buchführung in einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zu erfassen. Anhand dieser Daten lassen sich Rückschlüsse auf die steuerpflichtigen Gewinne und Verluste ziehen. Zuverlässig und effizient erstellen Sie die EÜR mit der Software von DATEV: Vom betrieblichen Rechnungswesen bis zur Anlagenbuchführung nutzen Sie die Daten aus den diversen DATEV-Programmen und übernehmen diese mit wenigen Klicks in Ihre EÜR.

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Begriffserklärung

Mithilfe der Einnahmenüberschussrechnung – kurz: EÜR – werden alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines Gewerbetreibenden im Kalenderjahr erfasst und den zuständigen Finanzbehörden vorgelegt. Anhand der Angaben lässt sich ermitteln, ob ein Unternehmer das Jahr mit einem steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust abschließt. Als Anlage EÜR ist die Einnahmenüberschussrechnung ein Teil der Einkommensteuererklärung.

Nicht jeder Gewerbetreibende ist berechtigt, seine Einnahmen und Ausgaben in einer Einnahmenüberschussrechnung darzulegen. Die EÜR ist lediglich für kleine Betriebe geeignet, deren Geschäftsprozesse und Zahlungsströme vergleichsweise leicht zu überschauen sind. Für solche Unternehmen genügt es, Gewinne mithilfe einer einfachen Buchführung zu ermitteln. Die einfache Buchführung unterscheidet sich von der doppelten Buchführung (Doppik ), die für alle mittleren und großen Unternehmen verpflichtend ist. Geschäftsprozesse und Zahlungsströme sind bei diesen weitaus komplexer, weshalb die aufwendigere doppelte Buchführung nötig ist.

§ 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) legt fest, welche Gewerbe von der doppelten Buchführung befreit sind. Diese dürfen anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eine EÜR erstellen. Dafür sind sie jedoch an festgelegte Vorgaben sowie Umsatz- und Gewinngrenzen gebunden.

Folgende Gewerbetreibende sind befugt, eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen:

  • Freiberufler: Wer freiberuflich tätig ist, muss die Einnahmen und Ausgaben für seine Tätigkeit grundsätzlich in einer Einnahmenüberschussrechnung darlegen. Umsatz und Gewinn sind dabei nicht an bestimmte Grenzen gebunden.
  • Gewerbetreibende: Ob Gewerbetreibende eine EÜR vorlegen dürfen, ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So darf das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen sein. Außerdem müssen der Jahresumsatz unter 600.000 Euro und der Jahresgewinn unter 60.000 Euro liegen. Führt der Unternehmer bereits freiwillig Bücher, ist eine EÜR nicht mehr zulässig.
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Betriebe aus der Land- und Forstwirtschaft können eine Einnahmenüberschussrechnung bei den Finanzbehörden einreichen. Sie dürfen die Gewinngrenze von 60.000 Euro jedoch nicht überschreiten. Der Umsatz hingegen ist nicht an festgelegte Grenzen geknüpft. Die Nutzfläche des Betriebes darf nicht mehr als 25.000 Euro wert sein.

Sobald der Steuerpflichtige die Grenzen überschreitet oder andere Bedingungen für eine EÜR nicht mehr zutreffen, wird er vom Finanzamt informiert und ist anschließend zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Was gehört in die Einnahmenüberschussrechnung?

Die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben werden stets nach dem Zufluss- und Abflussprinzip verbucht. Das heißt: Im Gegensatz zur Bilanzierung können Unternehmer die Einnahmen und Ausgaben erst dann in der EÜR aufnehmen, wenn der Zahlungseingang oder -abgang auf dem Betriebskonto verzeichnet ist – unabhängig vom Datum der Rechnungslegung. Wenn eine Rechnung bereits im vergangenen Kalenderjahr gestellt, aber erst im neuen Jahr beglichen wurde, dürfen Unternehmen den Betrag erst in der nächsten EÜR aufnehmen.

Regelmäßig wiederkehrende Beträge wie Miete oder Versicherungsbeiträge bilden die Ausnahme: Werden diese Ausgaben bis zu zehn Tage vor oder nach dem 31. Dezember geleistet, werden sie für dasjenige Kalenderjahr erfasst, in das sie wirtschaftlich gehören.

Folgende Daten müssen in der Anlage EÜR der Einkommensteuererklärung enthalten sein:

Betriebseinnahmen

  • Umsatzsteuerpflichte Betriebseinnahmen
  • Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen
  • Vereinnahmte Umsatzsteuer
  • Sachentnahmen
  • Verkauf und Entnahme von Anlagevermögen
  • Private Nutzung von Geschäftsinventar, zum Beispiel von Kraftfahrzeugen oder Telefonen
  • Auflösung von Rücklagen

Betriebsausgaben

  • Löhne und Gehälter von Angestellten
  • Ausgaben für Rohstoffe, Waren und Hilfsstoffe
  • Ausgaben für Dienstleistungen
  • Miete, Strom, Wasser
  • Telekommunikation
  • Büromaterial
  • Kfz-Ausgaben
  • Versicherungen, Rechtsberatungen, Steuerberatung
  • Werbungskosten
  • Absetzung von Anlagenvermögen
  • Reisekosten
  • Vorsteuerbeiträge
  • Schuldzinsen
  • Geschenke und Bewirtungen (eingeschränkt abziehbar)
  • Gewerbesteuer (eingeschränkt abziehbar)

Grundsätzlich gehören nur die Daten in die Einnahmenüberschussrechnung, die den Gewinn eines Gewerbetreibenden tatsächlich beeinflussen. Entsprechend sind aufgenommene Darlehen keine Betriebseinnahmen und die dazugehörigen Tilgungsbeträge auch keine Betriebsausgaben.

EÜR komfortabel erstellen mit Ihrem steuerlichen Berater und DATEV

Als Kleinunternehmer oder Freiberufler sind Sie dazu verpflichtet, mit Ihrer Einkommensteuererklärung eine Einnahmenüberschussrechnung bei den Finanzbehörden einzureichen. Um all Ihre Einnahmen und Ausgaben sowie die entsprechenden Belege vollständig zu erfassen, helfen Ihnen Ihr steuerlicher Berater und DATEVs Business Software. Sie erfassen und übernehmen alle relevanten Betriebsdaten aus der Software und nutzen diese, um Ihre EÜR effizient zu erstellen.

Dabei umfasst das DATEV-Angebot nützliche Tools für das betriebliche Rechnungswesen, die digitale Belegbuchung oder die Erfassung des Anlagevermögens. Zudem erledigen Sie Ihre Einkommensteuererklärung mit den ganzheitlichen Steuerprogrammen von DATEV bequem in einem System. Bei der Erstellung der EÜR kann Ihnen beispielsweise folgende Software helfen:

  • DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen: Um alle relevanten Daten für die Einnahmenüberschussrechnung zur Hand zu haben, ist die Software Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen bestens geeignet. Mithilfe der Komplettlösung erledigen Sie die Finanzbuchführung in Ihrem Unternehmen zuverlässig und effizient. Kleine und mittlere Unternehmen behalten Zahlungsströme stets im Blick und haben alle Daten in einem System. Da Sie mit der DATEV-Lösung auch Belege digitalisieren können, sind alle Daten zu den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben schnell verfügbar: Sie übernehmen diese einfach aus der Software in Ihre EÜR.
  • DATEV Anlagenbuchführung: Um einen umfassenden Überblick über alle Anlagen eines Betriebs zu behalten, ist das Programm DATEV Anlagenbuchführung eine zuverlässige Lösung. Sie ermitteln Abschreibungen, Sonderabschreibungen und Restwerte für Ihr Anlagevermögen effizient und gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Auf diese Weise nutzen Sie die Daten aus der Software, um die Einnahmenüberschussrechnung vollständig und ordnungsmäßig den Finanzbehörden zu übermitteln.

Das Angebot von DATEV bietet darüber hinaus folgende Software, die für die Erstellung einer EÜR nützlich sind. Sie müssen Ihre Daten nicht mehr mühsam zusammentragen, sondern importieren Sie direkt aus der Software.

  • DATEVLohn und Gehalt oder LODAS
  • DATEV Einkommensteuer classic
  • DATEV Umsatzsteuererklärung classic
  • DATEV Reisekosten classic
  • DATEV Gewerbesteuer classic
  • DATEV-Tool Ergänzende Steuerformulare

Viele DATEV-Lösungen nutzen Sie über IT-Outsourcing . Sie übermitteln die Daten Ihrer Einnahmenüberschussrechnung bequem online an das DATEV-Rechenzentrum und geben Ihr Software- und IT-Management in professionelle Hände.

Kompetent in allen betriebswirtschaftlichen Fragen: Vertrauen Sie auf DATEV

Steuerkanzleien, Wirtschaftsprüfer und Unternehmen vertrauen auf die Expertise von DATEV. Denn dank der hochwertigen Business-Software erledigen Sie alle anfallenden betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Vorgänge in Ihrem Unternehmen zuverlässig und effizient. Dabei setzt DATEV auf ganzheitliche Lösungen, die für schlanke und optimierte Prozesse sorgen. Sie haben Fragen zu spezifischen Angeboten? Unsere DATEV-Service-Mitarbeiter kümmern sich um Ihr Anliegen und beraten Sie gern.

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