Großes Interesse am Digitalen Finanzbericht
DATEV knackt die 50.000er-Marke bei Übermittlungen
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DATEV knackt die 50.000er-Marke bei Übermittlungen
Nürnberg, 28. August 2020: Mehr als 50.000 Digitale Finanzberichte (DiFin) wurden seit Markteinführung über das Rechenzentrum der DATEV eG an Banken und Sparkassen in Deutschland übermittelt. Inzwischen nutzen über 8.000 Kanzleien den bundesweit einheitlichen Standard für die elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse und Einnahmeüberschussrechnungen (EÜR) ihrer Mandanten an Kreditinstitute. Etwa 80 Prozent der Steuerberater fügen dem Digitalen Finanzbericht einen Kontennachweis bei. Dieser liefert zu den Positionen des Jahresabschlusses die dahinterstehenden Konten und ermöglicht Banken und Sparkassen, beispielsweise eine genauere Analyse im Rahmen einer Kreditvergabe vorzunehmen. Die meisten Jahresabschlüsse wurden bisher von Kanzleien aus dem Süden Bayerns und Baden-Württembergs sowie dem Rheinland digital übertragen.
Auch die Anzahl der Kreditinstitute, die auf den einheitlichen Standard setzen, steigt stetig. Aktuell nutzen rund vier Fünftel aller Sparkassen sowie zwei Drittel aller VR-Banken das DiFin-Verfahren. Bei ihnen sind bisher die meisten Digitalen Finanzberichte eingegangen. Ebenso wie die Kanzleien sind sie überwiegend in den südlichen beziehungsweise südwestlichen Teilen Deutschlands ansässig. Weitere Teilnehmer sind die Deutsche Bundesbank, sowie deutschlandweit alle Niederlassungen der Commerzbank, der Deutschen Bank, der Postbank und der UniCredit HypoVereinsbank.
Wie wichtig durchgängig digitale Prozesse in der Wirtschaft und darüber hinaus sind, wird in der derzeitigen Krisensituation besonders offensichtlich. Der Digitale Finanzbericht ist neben der E-Bilanz und der elektronischen Offenlegung im Bundesanzeiger ein bedeutender Meilenstein auf dem Pfad weg von papierbehafteten Abläufen in Unternehmen. Er ermöglicht die sichere digitale Übertragung des jüngsten Jahresabschlusses gemeinsam mit Informationen, die unter anderem aktuell im Rahmen einer Beantragung von Corona-Fördermaßnahmen in den Kreditinstituten benötigt werden.
Zurzeit profitieren vor allem die Banken und Sparkassen von der digitalen Datenübermittlung aus den Kanzleien, da sie den manuellen Aufwand bei der Erfassung von Papierunterlagen einsparen. Voraussichtlich ab Frühjahr 2021 werden die am DiFin-Verfahren beteiligten Kreditinstitute im Zuge einer Pilotphase erstmals auch den sogenannten DiFin-Rückkanal bedienen. Das heißt, sie werden Informationen wie Zins- und Tilgungspläne, die beim Kreditvergabeprozess anfallen und unter anderem für die Finanzbuchführung benötigt werden, in strukturierter und digitaler Form den Steuerberatern der Unternehmen elektronisch zukommen lassen. Sie können diese Daten dann ebenfalls deutlich effizienter in ihre Systeme übernehmen. Die für diesen DiFin-Rückkanal benötigten Vereinbarungen der Banken und Sparkassen mit den IT-Dienstleistern in dem Projekt Digitaler Finanzbericht sind bereits abgestimmt. Die Unterstützung des DiFin ist ein wichtiger Baustein der DATEV-Strategie hin zu einer digitalen Plattform-Ökonomie, die den Mittelstand stärkt.
Claudia Specht
Telefon +49 911 319-51224
claudia.specht@datev.de
Twitter @DATEV_Sprecher
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