Folge 6
Trotz Nichtbeanstandung bleibt wenig Zeit für Kassennachrüstung
Die Zeichen standen auf Aufschub – eigentlich: Denn die Finanzverwaltung hatte per BMF-Schreiben Ende 2019 verfügt, dass Unternehmen, die elektronische Kassensysteme einsetzen, nötigenfalls Zeit bis Ende September 2020 haben, um sie mit der obligatorischen Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten, falls diese nicht früher zur Verfügung steht. Als Folge der Corona-Krise wurde diese Nichtbeanstandungsfrist in vielen Bundesländern sogar auf März 2021 verschoben. Doch das Gefühl gewonnener Zeit ist trügerisch, denn die wenigen zusätzlichen Monate sind rasch verstrichen, viele Unternehmer aber immer noch nicht ausreichend vorbereitet – und das nicht nur auf die TSE.