DATEV bietet Lösungen für ...
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Ein Zeitwirtschaftssystem bringt Ihnen viele Vorteile. Gerade in Kombination mit der DATEV-Software zur Lohn- und Gehaltsabrechnung ergeben sich für Sie neben der Umsetzung und Abrechnung verschiedenster Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle weitere Mehrwerte. Und dies ist unabhängig davon, ob Sie im Unternehmen selbst die Payroll gestalten oder Ihre Steuerkanzlei Löhne und Gehälter für Ihr Unternehmen abrechnet. Wer also effizient und vorausschauend arbeiten möchte, kommt an einer digitalen und automatisierten Zeiterfassung heute nicht vorbei.
Eine digitale Zeiterfassung vereinfacht es, verschiedenste Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle umzusetzen und abzurechnen. Zeitfressende Zettelwirtschaft entfällt.
Daten aus den Systemen werden automatisiert generiert und an die Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware übermittelt.
Mit einem Zeiterfassungsprogramm haben Sie die Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten stets im Blick. Gleichzeitig können Ihre Beschäftigten selbst überprüfen, ob deren Arbeits- und Pausenzeiten korrekt eingetragen sind.
Die Zeiterfassung hatte lange den Ruf ausschließlich der Überwachung und Kontrolle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu dienen. Dieser Aspekt tritt in den Hintergrund und ist überholt, denn die Vorteile einer digitalen Zeiterfassung überwiegen in den meisten Unternehmensbereichen. Befeuert wird der Einsatz eines Zeitwirtschaftssystems auch durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH vom Mai 2019.
Der EuGH entschied im sogenannten Stechuhr-Urteil (CCOO-Entscheidung, Az. C 55/18), dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Seitdem rätselt man in der Praxis, wann und wie diese EuGH-Entscheidung durch den deutschen Gesetzgeber konkret umgesetzt wird.
Nun kam das Bundesarbeitsgericht (BAG), das höchste deutsche Arbeitsgericht, mit einer unerwarteten und aufsehenerregenden Entscheidung dem nationalen Gesetzgeber zuvor: Laut Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21, werden Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Mitarbeitern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Kaum jemand hat damit gerechnet, dass das BAG nun dem Gesetzgeber zuvorkommt. Es stellt sich die Frage, ob bereits jetzt eine gesetzliche Pflicht für die Arbeitgeber in Deutschland entstanden ist, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter über ein Zeiterfassungssystem zu dokumentieren, obwohl eine Umsetzung des EuGH-Urteils in deutsches Recht bisher noch nicht stattgefunden hat.
Bereiten Sie sich jetzt schon auf die Urteile des EuGH und BAG vor und erleichtern Sie sich gleichzeitig die Arbeit.
Die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfassten Daten stehen Ihnen gesammelt und übersichtlich zur Verfügung. So können Sie geleistete Arbeitszeiten jederzeit im System abrufen und direkt in die DATEV-Lohnsoftware exportieren. Das erspart Ihnen manuelles Zusammenrechnen, das umständliche Erfassen in Tabellenkalkulationsprogrammen und jede Menge Papierkram.
Egal ob Minijob, Voll- oder Teilzeit, Azubi oder Praktikant – die verschiedenen Arbeitszeitmodelle können individuell auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zeiterfassung angepasst und ohne Probleme oder zusätzliche Arbeit am Monatsende in die DATEV-Lohnabrechnungssoftware übernommen werden.
Erfassen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeitszeiten elektronisch, vereinfacht das die Lohnabrechnung. Die Bewegungsdaten können aus der Zeiterfassung digital via Schnittstelle in die DATEV-Lohnsoftware übernommen werden.
Stunden, die die tägliche Arbeitszeit überschreiten, werden automatisch und leistungsnah dokumentiert. Sie können frühzeitig und proaktiv in die Prozesse eingreifen. Tatsächlich geleistete Stunden lassen sich genau nachvollziehen. Dies erspart unnötige Diskussionen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung am Monatsende. Die Beschäftigten können ihr persönliches Arbeitszeitkonto mit Soll-/Ist-Stunden, Überstunden und Fehlzeiten jederzeit selbst einsehen.
Für jeden Bedarf die richtige Lösung
Auf dem Markt gibt es viele Zeitwirtschafts-Lösungen. DATEV hat mit einigen Zeitwirtschafts-Anbietern Partnerschaften geschlossen. Ihr Vorteil dabei: Schnittstellen zur DATEV-Lohnabrechnung sind technisch geprüft. Da Sie sicherlich konkrete Anforderungen an ein Zeitwirtschaftssystem haben, bitten wir Sie, die jeweiligen Angebote unserer DATEV-Marktplatz Partner genau zu prüfen und mit Ihren Bedarfen abzustimmen. Die Lösungen unserer Marktplatz Premium Partner finden Sie hier:
Sie haben sich für ein Zeitwirtschaftssystem eines DATEV-Marktplatz Partners entschieden und in Ihrem Unternehmen implementiert.
Der Zeitwirtschaftssystem-Anbieter stellt die Verknüpfung zur DATEV-Lohnsoftware her.
Die DATEV-Lohnsoftware kann bei Ihnen im Unternehmen oder bei der lohnabrechnenden Steuerkanzlei implementiert sein.
Bei Bedarf kann eine Beratung eines DATEV-Mitarbeiter gebucht werden, um eingehende Daten aus dem Zeitwirtschaftssystem gegen zu prüfen.
DATEV ist ein Zusammenschluss steuerberatender, wirtschaftsprüfender und rechtsberatender Berufe. Deshalb nutzen Sie unsere Produkte und Dienstleistungen immer in enger Abstimmung mit einem DATEV-Mitglied (z. B. Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Rechtsanwalt).
Ihr Vorteil: In Kombination mit Ihrer Steuerberatung optimiert DATEV-Software Ihre Arbeitsprozesse von Grund auf. So erreichen Sie maximale Sicherheit und Stabilität in Ihren Unternehmensabläufen.
Außerdem profitieren Sie neben der leistungsfähigen und kompatiblen Software auch von einem exzellenten Service-, Schulungs- und Fachliteraturangebot. Dadurch werden etwaig aufkommende Fragestellungen sofort umfassend gelöst, damit Sie und Ihre Mitarbeitenden reibungslos arbeiten können.
Sie haben noch keine Steuerkanzlei?
Dann nutzen Sie die SmartExperts-Suche von DATEV. Ihr Steuerexperte ist nur wenige Klicks entfernt!
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