Fachbeitrag – Digitaler Finanzbericht

Aktuell und sicher: Datenaustausch mit Banken und Sparkassen

Ob es um Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen geht: Diese Mandantendaten übermitteln Sie mit dem Digitalen Finanzbericht elektronisch an die Banken. Über den „Rückkanal“ werden Ihnen im Gegenzug aktuelle Kreditparameter sowie Zins- und Tilgungspläne Ihrer Mandantinnen und Mandanten zur Verfügung gestellt.

So profitieren alle – Sie von der Aktualität der Kreditdaten, die Banken von einem schnelleren Überblick zur Bonität und Ihre Mandanten von einer individuellen Beratung auf Basis aktueller Zahlen.

Austausch von Abschlussdaten und Kreditinformationen mit Banken und Sparkassen

Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren, mit dem Sie Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen digital an Banken und Sparkassen übermitteln. Effizient, medienbruchfrei und sicher! Das elektronische Verfahren funktioniert analog zur Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzbehörden. Im Vergleich zu einer ungeschützten E-Mail gibt es durch das gesicherte und verschlüsselte Übertragungsverfahren für Unberechtigte keine Möglichkeit, sensible Jahresabschlussinformationen zu verändern.

Neben der Dokumentation des Prozesses erhalten Sie eine Eingangsbestätigung der Bank. Aktuell vorhandene Kreditdaten werden durch teilnehmende Banken als Rückkanal-Informationen mit Zins- und Tilgungsplänen, Sicherheiten usw. im Rahmen der Buchführung an die Kanzlei zurückübermittelt und erleichtern damit die Buchungen aktueller Kreditvorgänge. Von der konsequenten digitalen Übermittlung profitieren alle Beteiligten, das heißt Kanzlei, Mandantin oder Mandant und die Bank. Zudem ist es ein weiterer Schritt in Richtung der Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse. Und nebenbei leisten Sie einen Beitrag zur Ressourcenschonung und verringern den CO2-Ausstoß.

Übermittlung der Abschlussdaten an Banken

Für die Übermittlung der Jahresabschlussdaten und zusätzlicher Dokumente steht Ihnen ein Assistent in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zur Verfügung.

Die elektronische Übermittlung der Abschlussdaten ist haftungsrechtlich der Abgabe in Papierform gleichgestellt. Dies bestätigt die unterzeichnende Bank oder Sparkasse mit der Abgabe der Haftungsklarstellungserklärung.
Sollten Ihre Mandanten nicht bereits von ihren Kreditinstituten informiert worden sein, weisen Sie diese auf die Möglichkeit und die Vorteile der digitalen Übermittlung hin. Möchten Ihre Mandanten das Verfahren nutzen, erklären Ihre Mandanten gegenüber ihren Kreditinstituten die Verbindlichkeit der digital übermittelten Jahresabschlüsse.

Dies erfolgt mit der Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE), die in der Regel von den Banken oder Sparkassen zur Verfügung gestellt wird. Der Mandant muss in seiner TVE lediglich die Kanzlei als Absender eintragen, um sie gegenüber seiner Bank oder Sparkasse zu autorisieren. Die durch das Kreditinstitut ergänzte Kundennummer des Mandanten bei der Bank ist für die Kanzlei zur Übermittlung der Daten notwendig. Sie sollte deshalb mit Abschluss der TVE sofort an die Kanzlei weitergegeben werden.

DATEV empfiehlt eine rechtliche Absicherung zur elektronischen Abschlussdatenübermittlung zwischen Ihnen und Ihrer Mandantschaft. Dazu können Sie eine entsprechende Teilnahmeerklärung vereinbaren.

Tipps für Ihre Umsetzung

Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmenüberschussrechnung haben Sie von den angeforderten Unterlagen bereits ein PDF-Dokument erstellt. Zur Übermittlung der Daten und Dokumente nutzen Sie den Assistenten Abschlussdaten an Banken senden.

Dieser kann sowohl aus

  • Kanzlei-Rechnungswesen | Jahresabschluss | Abschließende Tätigkeiten | Abschlussdaten an Banken senden
  • als auch aus Abschlussprüfung | Bilanzbericht | Datei | Veröffentlichen | Abschlussdaten an Banken senden aufgerufen werden.

Der Assistent führt Sie Schritt für Schritt zur Übermittlung. Nur in Kanzlei-Rechnungswesen steht Ihnen der Rückkanal zur Verfügung. Sie können das Anfordern vorhandener Kreditdaten über den Rückkanal in einem Zug mit der Auswahl der entsprechenden Bank bei der Übermittlung erledigen. Prüfen Sie in der Vorschau Ihre Daten und bestätigen Sie diese. Im Schritt Jahresabschlussauswertungen fügen Sie die PDF-Dokumente ein. Eine weitere Vorschau zeigt Ihnen die PDF-Datei. Hier sehen Sie, ob die Datei auf materielle Identität geprüft und mit „ja“ bestätigt wurde.

Was bedeutet „materielle Identität“ in diesem Zusammenhang?

Im Unterschied zur E-Bilanz bzw. Offenlegung ist der Digitale Finanzbericht ein hybrides Verfahren aus einer PDF- und einer XML-Datei. Zwischen der bildlichen Kopie des aufgestellten Jahresabschlusses und der entsprechenden elektronischen Darstellung im XBRL-Format kann es zu Abweichungen kommen. Das ist insbesondere durch die Standardisierung der Abschlussdarstellung bedingt, um diese elektronisch bearbeitbar zu gestalten. Für die materielle Identität ist deshalb eine „wesentliche“ Übereinstimmung zwischen dem aufgestellten Jahresabschluss und der elektronischen Darstellung im XBRL-Format gefordert. Die materielle Identität ist also auch dann gegeben, wenn Beschriftungen abweichen oder Inhalte in unterschiedlicher Differenzierung vorhanden sind. Somit wird gewährleistet, dass es sich um den korrekten Jahresabschluss im PDF-Format mit der bekannten Darstellung für den Mandanten handelt. Danach senden Sie den Digitalen Finanzbericht an die Bank.

Kreditinformationen von Banken und Sparkassen über den Rückkanal

Mit dem Rückkanal als Übertragungsweg zwischen Kreditinstitut und Steuerkanzlei werden Ihnen Zins- und Tilgungspläne sowie Informationen zum Sollzinssatz, zur Kontokorrentlinie und zum Überziehungszinssatz für eine detaillierte Liquiditätsbetrachtung übermittelt.

Tipp: Informationen zu den Voraussetzungen für die Anzeige der Kreditübersicht finden sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument Kreditübersicht von Banken

Das Kreditinstitut stellt die Informationen in digitaler, strukturierter Form und damit automatisiert verarbeitbar auf dem Server seines Rechenzentrums bereit. Diese Informationen werden automatisch zentral in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zur Verfügung gestellt.

Diese Übersicht ermöglicht Ihnen jederzeit einen digitalen Zugriff auf wichtige Vertragsdaten, die Sie zur Buchung der Kredite (z. B. Zins- und Tilgungspläne) oder zur Beratung (z. B. Zinsbindungsende) benötigen. Damit haben Sie die Möglichkeit, im unterjährigen Controlling noch zeitnäher und individueller zu beraten. Sie können frühzeitig reagieren, wenn das Zinsbindungsende ansteht, und decken zeitnah drohende Finanzierungslücken auf.

Zukünftige Ausbaustufen

Um Sie zukünftig noch besser zu unterstützen, sind weitere Ausbaustufen geplant. Diese finden sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument Kreditübersicht von Banken unter Kapitel 5: Ausblick.

Vorteile

Mandantschaft
Mandantschaft
  • Effizientes, medienbruchfreies und sicheres Verfahren zur schnelleren Bearbeitung von Kreditanträgen
  • Optimale Vorbereitung auf das Bank-/ Kreditgespräch
  • Schnellere Bearbeitung von Kreditantrag / -prolongation
  • Einheitlicher, digitaler Prozess mit Kreditinstituten auf der Basis des bewährten Formats der E-Bilanz
  • Keine zusätzlichen Haftungsrisiken durch Haftungsklarstellungserklärung der Banken
  • Zeitnahe Übermittlung von Kreditinformationen der Banken für eine unterjährige Qualitäts-Fibu
  • Unterstützung beim unterjährigen Controlling mit Möglichkeiten für Dienstleistungsangebote im Bereich Unternehmenssteuerung, Beratung und Reporting
  • Prozessverschlankung durch zeitgleiche Übermittlung des Jahresabschlusses an Finanzbehörden (E-Bilanz), an den Bundesanzeiger (Offenlegung) und an die Hausbanken der Mandanten (DiFin)

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