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- Freizeichnung und elektronische Übermittlung
Nach der Erstellung der Steuererklärung muss diese sowohl an Ihre Mandantinnen und Mandanten zur Freigabe als auch an die Finanzverwaltung gehen. Führen Sie diese Schritte elektronisch aus, um die Abwicklung der Steuererklärung durchgängig digital zu gestalten.
Wenn Sie die Steuererklärung erstellt haben, können Ihre Mandantinnen und Mandanten sie unabhängig von den Öffnungszeiten Ihrer Kanzlei digital prüfen und freizeichnen. Mit der elektronischen Freizeichnung versichern Ihre Mandanten die Richtigkeit der Daten. Runden Sie somit die digitale Zusammenarbeit ab.
Wenn Ihre Mandantin oder Ihr Mandant die Steuererklärung freigegeben hat, können die Daten sicher über die DATEV-Cloud an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Sie senden zuvor bereitgestellte Daten mit einem Klick - einfach aus dem DATEV Arbeitsplatz. Die Authentifizierung erfolgt automatisch. Eine Übersicht im DATEV Arbeitsplatz verschafft Ihnen stets aktuelle Informationen rund um die elektronische Übermittlung der Steuererklärung.
Profitieren Sie von der sicheren Übermittlung und automatischen Authentifizierung über die DATEV-Cloud. Sichern Sie sich die automatisierte Verfügbarkeit tagesaktueller ELSTER-Informationen.
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