Steuerrelevante Daten bei der Finanzverwaltung abrufen und automatisiert übernehmen

Einige Daten Ihrer Mandantinnen und Mandanten sind bereits digital bei der Finanzverwaltung gespeichert. Sie können diese Daten ganz einfach online und unabhängig von Servicezeiten und Ansprechpartnern abrufen und in die DATEV-Software zur Erstellung der Steuererklärung übertragen.

DATEV Steuerkonto online

Bei der Anpassung von Vorauszahlungen ist es notwendig, die bereits geleisteten Vorauszahlungen Ihrer Mandantinnen und Mandanten zu kennen. Mit Steuerkonto online haben Sie schnellen und direkten Zugriff auf die Vorauszahlungen und rufen diese elektronisch bei der Finanzverwaltung ab. Neben geleisteten Vorauszahlungen stehen auch offene Beträge und Sollstellungen zum Abruf bereit.

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Steuerkonto online

Vorausgefüllte Steuererklärung

Möchten Sie darüber hinaus noch die Daten wie die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, Mitteilungen über den Bezug von Renten- oder Lohnersatzleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung oder die Beiträge zu vermögenswirksamen Leistungen digital erhalten, nutzen Sie die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung. Diese Abfragen sind bundesweit für Sie möglich.

Grundlage für die Abrufe der Daten ist die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen, die mit dem BMF-Schreiben am 08.07.2019 neu gefasst wurde. Mit dieser Vollmacht erteilen Ihnen Ihre Mandanten die Einwilligung, gespeicherte Steuerdaten bei der Finanzverwaltung abzurufen. Um die Vertraulichkeit der sensiblen Steuerdaten zu gewährleisten, stellt Ihnen die Berufskammer die Vollmachtsdatenbank zur Verfügung. Pflegen Sie die unterschriebene Vollmacht in diese Vollmachtsdatenbank ein und übermitteln Sie sie elektronisch an die Finanzverwaltung. So können Sie komfortabel auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten Ihrer Mandanten zugreifen.

Steuerkonto online

Vorteile

  • Ortsunabhängiger Zugriff auf Steuerdaten

  • Frühzeitige Information über die bei der Finanzverwaltung vorliegenden Daten

  • Vermeidung manueller Erfassungsfehler durch automatische Übertragung in die Einkommensteuererklärung

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