Fachbeitrag - DATEV Vermietung und Verpachtung

Mit wenigen Klicks zur fertigen Anlage V

Mit DATEV Vermietung und Verpachtung können Sie alle Sachverhalte rund um Vermietung und Verpachtung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen schnell erfassen, auswerten und in die Anlage(n) V der Steuerprogramme übergeben. Den Mittelpunkt bildet ein durchgängiger Prozess. Dabei können Sie weitere Lösungen in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen einbinden, zum Beispiel digitale Belege aus DATEV Unternehmen online, DATEV Bankdatenservice, wiederkehrende Buchungen und DATEV Anlagenbuchführung. Am Ende des Prozesses steht die komfortable Übergabe in die Steuerprogramme für die Übermittlung an die Finanzverwaltung.

Anlage V komfortabel erstellen

Die neue Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen unterstützt Sie bei der Deklaration von Vermietungs- und Verpachtungssachverhalten in den Steuererklärungen (Anlage V) für Mandate mit vermieteten Objekten im Privatvermögen.

DATEV Vermietung und Verpachtung ersetzt die bisher in den Kanzleien verwendeten Einzellösungen SKR 97, ESt-Belegbuchen oder individuelle Kanzlei-Zuordnungstabellen, die bereits abgekündigt sind oder bis Ende 2024 eingestellt werden. Vielfach werden in der Praxis die notwendigen Aufstellungen auch per Hand oder per Excel ermittelt und dann in der Steuererklärung in die Anlage V eingetippt. Das birgt die Gefahr von Fehleingaben und zieht den gesamten Erstellungsprozess deutlich in die Länge.

Einblick in DATEV Vermietung und Verpachtung

Die neue Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung unterstützt den gesamten Prozess der Deklaration: vom Buchungssatz über die Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zur Übermittlung der Steuererklärungen inklusive der Anlage(n) V an die Finanzverwaltung. Wie das geht, erfahren Sie anhand eines Beispiels im Video:

Tipp für Ihre Umsetzung

Wie Sie DATEV Vermietung und Verpachtung einrichten, erfahren Sie in diesem Hilfe-Dokument.

Bitte beachten Sie: DATEV Vermietung und Verpachtung ist keine Lösung für eine Nebenkostenabrechnung vermieteter Objekte.

Alle Informationen zu DATEV Vermietung und Verpachtung finden Sie unter www.datev.de/vuv. Ein Video und ein Musterdatenbestand für DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ermöglichen Ihnen einen schnellen Einblick ins Programm.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. DATEV Vermietung und Verpachtung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen einrichten

    Jahresübernahme mit Aktivierung der Lösung oder

    Mandantenneuanlage mit Aktivierung der Lösung.

  2. Kostenrechnung anpassen

    Objektbezeichnung und Adresse pro Kostenstelle eingeben.

    Vermietungsobjekte zuordnen und verwalten mit Blick auf die Relevanz für die Anlage V.

  3. Sachverhalte in Kanzlei-Rechnungswesen buchen

    Mieteinnahmen, Umlagen und Werbungskosten (z. B. Nebenkosten, Erhaltungsaufwendungen, Finanzierungskosten, Abschreibungen, Verwaltungskosten) buchen.

  4. Werte in die Anlage(n) V der Steuerprogramme übergeben

    Anlage V in den Steuerprogrammen automatisch befüllen.

  5. Steuererklärung nach Fertigstellung an die Finanzverwaltung übermitteln

Vorteile

Mandantschaft
Mandantschaft
  • Detaillierte, unterjährige Auswertungen in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen für Ihre Mandanten
  • Durchgängige Prozessunterstützung bei allen Arbeitsschritten für Ihre Privatmandate mit Immobilienvermietung
  • Differenzierte Auswertungen für verschiedene Anlässe, zum Beispiel Gesamtobjektbewertung, Analyse von Mieteinheiten, für Bankengespräche bei Investitionen und Beratungsanlässe für Mandanten
  • Hoher Automatisierungsgrad mit einer Schnittstelle vom Buchen der Belege bis zur Übergabe in die Anlage(n) V der Einkommensteuer, Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht sowie Gesonderte und einheitliche Feststellung
  • Mehr Sicherheit bei der Erstellung der Überschussrechnung mit Blick auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit
  • Zügige Auftragsbearbeitung im vertrauten Programmumfeld der DATEV-Programme
  • Keine manuellen Nebenrechnungen in anderen Programmen mehr notwendig; dadurch einfache Nachvollziehbarkeit in der Dokumentation
  • Enorme Zeitersparnis gegenüber der Ermittlung und Erfassung von Werten per Hand

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