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DATEV bietet Lösungen für ...
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Fachbeitrag - DATEV Vermietung und Verpachtung
Mit DATEV Vermietung und Verpachtung können Sie alle Sachverhalte rund um Vermietung und Verpachtung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen schnell erfassen, auswerten und in die Anlage(n) V der Steuerprogramme übergeben. Den Mittelpunkt bildet ein durchgängiger Prozess. Dabei können Sie weitere Lösungen in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen einbinden, zum Beispiel digitale Belege aus DATEV Unternehmen online, DATEV Bankdatenservice, wiederkehrende Buchungen und DATEV Anlagenbuchführung. Am Ende des Prozesses steht die komfortable Übergabe in die Steuerprogramme für die Übermittlung an die Finanzverwaltung.
Die neue Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen unterstützt Sie bei der Deklaration von Vermietungs- und Verpachtungssachverhalten in den Steuererklärungen (Anlage V) für Mandate mit vermieteten Objekten im Privatvermögen.
DATEV Vermietung und Verpachtung ersetzt die bisher in den Kanzleien verwendeten Einzellösungen SKR 97, ESt-Belegbuchen oder individuelle Kanzlei-Zuordnungstabellen, die bereits abgekündigt sind oder bis Ende 2024 eingestellt werden. Vielfach werden in der Praxis die notwendigen Aufstellungen auch per Hand oder per Excel ermittelt und dann in der Steuererklärung in die Anlage V eingetippt. Das birgt die Gefahr von Fehleingaben und zieht den gesamten Erstellungsprozess deutlich in die Länge.
Wie Sie DATEV Vermietung und Verpachtung einrichten, erfahren Sie in diesem Hilfe-Dokument.
Bitte beachten Sie: DATEV Vermietung und Verpachtung ist keine Lösung für eine Nebenkostenabrechnung vermieteter Objekte.
Alle Informationen zu DATEV Vermietung und Verpachtung finden Sie unter www.datev.de/vuv. Ein Video und ein Musterdatenbestand für DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ermöglichen Ihnen einen schnellen Einblick ins Programm.
Jahresübernahme mit Aktivierung der Lösung oder
Mandantenneuanlage mit Aktivierung der Lösung.
Objektbezeichnung und Adresse pro Kostenstelle eingeben.
Vermietungsobjekte zuordnen und verwalten mit Blick auf die Relevanz für die Anlage V.
Mieteinnahmen, Umlagen und Werbungskosten (z. B. Nebenkosten, Erhaltungsaufwendungen, Finanzierungskosten, Abschreibungen, Verwaltungskosten) buchen.
Anlage V in den Steuerprogrammen automatisch befüllen.
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