- Startseite
- Lösungen
- Klassisches Kanzleigeschäft
- Begleitende Tätigkeiten rund um die Steuererklärung
Von der Übermittlung der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung über die Übermittlung von Anträgen sowie Sonstigen Nachrichten ans Finanzamt – alles digital
Nutzen Sie die Möglichkeit mit der Anwendung „DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung“ Ihre Fragebögen zur steuerlichen Erfassung in elektronischer Form einzureichen. Sie können direkt aus dem DATEV Arbeitsplatz oder der Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung neue Fragebögen anlegen und bearbeiten. Verfügbare Stammdaten der Mandanten werden automatisch angezeigt und können übernommen und/oder überschrieben werden. Über ein Vorschaudokument erhalten Sie eine Übersicht über alle erfassten Daten. Sind alle Daten korrekt, kann die Übermittlung an das Finanzamt erfolgen.
Informationen zu DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
Der Aufruf erfolgt, je nach Arbeitsweise aus DATEV ESt Vorausberechnung (Bestandteil des Pakets Einkommensteuer comfort), aus DATEV Steuergestaltung oder dem DATEV Arbeitsplatz. Beim Aufruf aus den Programmen ESt Vorausberechnung bzw. der Steuergestaltung haben Sie den Vorteil, dass die verfügbaren Daten sowie die Begründungen vorbelegt sind. Wenn Sie auf diesem Weg arbeiten, benötigen Sie in der Regel keine weiteren Belege.
Elektronischer Anpassungsantrag auf Vorauszahlungen: Erste Schritte
Erstellen Sie einfach und schnell den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und übermitteln Sie diesen elektronisch. Die elektronische Übermittlung gilt erstmals für Anträge ab 2022. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann auch über das Portal Freizeichnung online zur Freizeichnung durch den Mandanten bereitgestellt werden und nach Freigabe an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Besonderheit bei der Elektronischen Datenübermittlung von Anträgen auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Mit den Produkten zum elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahren können Sie für einen ausgewählten Mandanten in der Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung folgende Formulare neu anlegen.
Alle benötigten Daten können Sie einfach eingeben und anschließend den gesamten Datensatz direkt elektronisch übermitteln. Darüber hinaus steht Ihnen innerhalb der Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung eine Übersicht der bereits übermittelten und im Entwurfsmodus befindlichen Formulare zur Verfügung.
Das Programm „Sonstige Nachricht ans Finanzamt“ ermöglicht Ihnen die Übermittlung einer elektronischen Nachricht an das Finanzamt. Mit dieser Nachricht besteht auch bundesweit die Möglichkeit, Dateianhänge zu senden.
Diese Leistungen sind Bestandteil von der Pauschale DATEV E-Steuern und werden nicht gesondert berechnet.
DATEV E-Steuern-PauschaleSie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!