Abrufarbeit und alternative Gestaltungsmöglichkeiten beim flexiblen Einsatz von Aushilfen

Abgrenzung der Abrufarbeit zu anderen Vertragsverhältnissen mit Aushilfen und gesetzliche Grundlagen

  • Rahmenbedingungen der Abrufarbeit
  • Abgrenzung insbesondere zu Arbeitszeitkonten und Rahmenverträgen ohne Arbeitsverpflichtung
  • Phantomlohnrisiken bei Abrufarbeit und deren Vermeidung

  • Rahmenbedingungen der Abrufarbeit
  • Abgrenzung insbesondere zu Arbeitszeitkonten und Rahmenverträgen ohne Arbeitsverpflichtung
  • Phantomlohnrisiken bei Abrufarbeit und deren Vermeidung

Übersicht

Kurzinfo

Wissensgebiet
Fachwissen
Ziel
Aufbau von Fachkompetenz
Methodik
Lernvideo (Vortrag)
Stand
Oktober 2024
Dauer
ca. 1,5 Std.

Weitere Informationen finden Sie in der Vorschau:

Vorschau

Inhalte

  • Beschreibung
  • Themen
  • Details

Referent

Christian Beck

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.

Hinweis

Allgemeine Informationen
Lernvideo

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Wenn Sie sich während des Bestellprozesses mit Ihrer SmartCard authentifizieren, wird Ihnen der Link für das Lernvideo angezeigt und Sie können es unmittelbar nach Abschluss der Bestellung in der DATEV Lernplattform online aufrufen. Wenn das Lernvideo noch nicht zur Verfügung steht, können Sie es vorbestellen und erhalten – sobald es verfügbar ist – eine gesonderte Benachrichtigung sowie Ihren Zugangslink.

Wo werden die Lernvideos verwaltet?
Ihre gebuchten DATEV Lernvideos finden Sie automatisch in Ihrer Lernplattform online unter: go.datev.de/leon

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Für die orts- und zeitunabhängige Nutzung der Lernvideos empfehlen wir die Anmeldung mit dem DATEV-Benutzerkonto.

Was ist ein Lernvideo
Ein Lernvideo ist ein professionell produziertes und didaktisch aufbereitetes Video, mit dem Sie fachliche Themen im Selbstlernformat erarbeiten. Das Video steht 24 Monate zur eigenständigen Weiterbildung in der DATEV Lernplattform online bereit und kann jederzeit wiederholt werden.

Aktualität der Lernvideos
Die Lernvideos werden regelmäßig auf Aktualität geprüft. Sie sind inhaltlich auf dem aktuellen Stand. Die dargestellten Inhalte sind auch für zukünftige Programmversionen anwendbar.

Flatrate Lernvideo

Wenn für Ihre Kanzlei ein Flatrate-Lernvideo-Vertrag vorliegt, steht Ihnen dieses Video auf der DATEV Lernplattform online unter go.datev.de/leon zur Verfügung. Eine separate Bestellung dieses Lernvideos ist nicht notwendig.

Weitere Informationen
Leistungsbeschreibung Lernvideo (Dok.-Nr. 0903126)
Leistungsbeschreibung DATEV Lernplattform online (Dok.-Nr. 0904300)

Preise

Art.-Nr. 77598 | Lernvideo (Vortrag)

Abrufarbeit und alternative Gestaltungsmöglichkeiten beim flexiblen Einsatz von Aushilfen

Einmalig
185,- €
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Art.-Nr. 77634 | Online-Seminar (Vortrag)

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205,- €
Termine
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