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- 77598 Abrufarbeit und alternative Gestaltungsmöglichkeiten beim flexiblen Einsatz von Aushilfen
DATEV bietet Lösungen für ...
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Abgrenzung der Abrufarbeit zu anderen Vertragsverhältnissen mit Aushilfen und gesetzliche Grundlagen
Weitere Informationen finden Sie in der Vorschau:
VorschauIn vielen Branchen besteht ein dringendes Bedürfnis nach flexibel einsetzbaren Mitarbeitenden, da der Arbeitsbedarf oft schwer planbar ist. Häufig werden hierfür Aushilfen im Rahmen eines Minijobs oder in sonstiger Teilzeit beschäftigt.
Der Gesetzgeber hat im § 12 TzBfG den Sonderfall der sogenannten „Arbeit auf Abruf“ geschaffen und hierfür strenge Regelungen vorgegeben. Diese sollen sowohl den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers als auch dessen Freizeit schützen.
In der Praxis herrscht oft Unsicherheit darüber, welche Gestaltungen des Arbeitsverhältnisses tatsächlich eine „echte“ Abrufarbeit darstellen. Beispielsweise ist in diesen Fällen eine konkrete wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren – andernfalls wird eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche fingiert.
Das Lernvideo gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Abrufarbeit und zeigt, welche anderen Gestaltungsmöglichkeiten für den flexiblen Einsatz von Aushilfen bestehen. Bei „echter“ Abrufarbeit wird auch auf das Risiko des Phantomlohns eingegangen.
Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn
Dieses Thema ist Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn im November 2024.
Schon gewusst?
Dieses Lernvideo verfügt über Untertitel. Nutzen Sie jetzt die neue Funktion in den Einstellungen des Videoplayers auf der DATEV Lernplattform online.
Teilnehmerkreis
Fachliche Voraussetzungen
Kenntnisse in der Lohnabrechnung
Begleitunterlage zum Lernvideo
Die Begleitunterlage zum Lernvideo steht Ihnen als PDF-Dokument im Bereich „Lernmaterialien" in der DATEV Lernplattform online zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center:
Dok.-Nr. 1035297
Weiterbildungsbescheinigung
Nach der Durcharbeit eines Lernvideos finden Sie Ihre Weiterbildungsbescheinigung auf der DATEV Lernplattform online in Ihrem persönlichen Bereich unter „Meine Nachweise“ zum Download. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten wie Name, Vorname und E-Mail-Adresse in den Stammdaten (DATEV-Arbeitsplatz) korrekt hinterlegt sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Fachanwalt Arbeitsrecht, Rechtsanwalt
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
Allgemeine Informationen
Lernvideo
Ab wann können Sie das Video ansehen?
Wenn Sie sich während des Bestellprozesses mit Ihrer SmartCard authentifizieren, wird Ihnen der Link für das Lernvideo angezeigt und Sie können es unmittelbar nach Abschluss der Bestellung in der DATEV Lernplattform online aufrufen. Wenn das Lernvideo noch nicht zur Verfügung steht, können Sie es vorbestellen und erhalten – sobald es verfügbar ist – eine gesonderte Benachrichtigung sowie Ihren Zugangslink.
Wo werden die Lernvideos verwaltet?
Ihre gebuchten DATEV Lernvideos finden Sie automatisch in Ihrer Lernplattform online unter:
www.datev.de/leon
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• DATEV-Benutzerkonto
Für die orts- und zeitunabhängige Nutzung der Lernvideos empfehlen wir die Anmeldung mit dem DATEV-Benutzerkonto.
Was ist ein Lernvideo
Ein Lernvideo ist ein professionell produziertes und didaktisch aufbereitetes Video, mit dem Sie fachliche Themen im Selbstlernformat erarbeiten. Das Video steht 24 Monate zur eigenständigen Weiterbildung in der DATEV Lernplattform online bereit und kann jederzeit wiederholt werden.
Aktualität der Lernvideos
Die Lernvideos werden regelmäßig auf Aktualität geprüft. Sie sind inhaltlich auf dem aktuellen Stand. Die dargestellten Inhalte sind auch für zukünftige Programmversionen anwendbar.
Weitere Informationen
Leistungsbeschreibung Lernvideo (Dok.-Nr.
0903126)
Leistungsbeschreibung DATEV Lernplattform online (Dok.-Nr.
0904300)
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