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DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Pfändungen richtig abrechnen.
Weitere Informationen finden Sie in der Vorschau:
VorschauMit der Pfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen kann ein Gläubiger auf das Arbeitseinkommen des Schuldners, der Arbeitnehmer ist, zugreifen. Eine wirksame Pfändung von Arbeitseinkommen hat zur Folge, dass der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Verdienstes ermitteln und an den Gläubiger abführen muss. Der Arbeitgeber wird damit zum sogenannten Drittschuldner. Die Lohnsachbearbeitung muss die Pfändung regelgerecht umsetzen.
In dem Lernvideo erhalten Sie Informationen rund um das Thema Pfändung. Wir zeigen in verschiedenen Praxisbeispiele die Lösungen auf. Und Sie sehen, wie mehrere Lohnpfändungen kombiniert werden können.
Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn
Dieses Thema war Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn mit Lohn und Gehalt im Juli 2024.
Teilnehmerkreis
Erfahrene Anwenderinnen und Anwender von DATEV Lohn und Gehalt in Kanzleien und Unternehmen
Fachliche Voraussetzungen
Begleitunterlage zum Lernvideo
Die Begleitunterlage zum Lernvideo steht Ihnen als PDF-Dokument im Bereich „Lernmaterialien" in der DATEV Lernplattform online zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center:
Dok.-Nr. 1035297
Weiterbildungsbescheinigung
Nach der Durcharbeit eines Lernvideos finden Sie Ihre Weiterbildungsbescheinigung auf der DATEV Lernplattform online in Ihrem persönlichen Bereich unter „Meine Nachweise“ zum Download. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten wie Name, Vorname und E-Mail-Adresse in den Stammdaten (DATEV-Arbeitsplatz) korrekt hinterlegt sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Dipl.-Ökonom Mitarbeiter der DATEV eG
Herr Steffen Panzer ist seit 1991 bei der DATEV eG angestellt und Organisationsberater in der Niederlassung Magdeburg. Seine Beratungsschwerpunkte sind Lohn und Lohn in der Baubranche.
Vor seiner Tätigkeit bei der DATEV war Herr Panzer in der Druck- und kunststoffverarbeitenden Industrie beschäftigt. Zudem arbeitete er als Software-Entwickler und Betriebsorganisator.
Allgemeine Informationen
Lernvideo
Ab wann können Sie das Video ansehen?
Wenn Sie sich während des Bestellprozesses mit Ihrer SmartCard authentifizieren, wird Ihnen der Link für das Lernvideo angezeigt und Sie können es unmittelbar nach Abschluss der Bestellung in der DATEV Lernplattform online aufrufen. Wenn das Lernvideo noch nicht zur Verfügung steht, können Sie es vorbestellen und erhalten – sobald es verfügbar ist – eine gesonderte Benachrichtigung sowie Ihren Zugangslink.
Wo werden die Lernvideos verwaltet?
Ihre gebuchten DATEV Lernvideos finden Sie automatisch in Ihrer Lernplattform online unter:
www.datev.de/leon
Der Zugang zur Plattform ist geschützt. Die Anmeldung ist möglich mit:
• DATEV SmartCard
• DATEV SmartLogin
• DATEV-Benutzerkonto
Für die orts- und zeitunabhängige Nutzung der Lernvideos empfehlen wir die Anmeldung mit dem DATEV-Benutzerkonto.
Was ist ein Lernvideo
Ein Lernvideo ist ein professionell produziertes und didaktisch aufbereitetes Video, mit dem Sie fachliche Themen im Selbstlernformat erarbeiten. Das Video steht 24 Monate zur eigenständigen Weiterbildung in der DATEV Lernplattform online bereit und kann jederzeit wiederholt werden.
Aktualität der Lernvideos
Die Lernvideos werden regelmäßig auf Aktualität geprüft. Sie sind inhaltlich auf dem aktuellen Stand. Die dargestellten Inhalte sind auch für zukünftige Programmversionen anwendbar.
Weitere Informationen
Leistungsbeschreibung Lernvideo (Dok.-Nr.
0903126)
Leistungsbeschreibung DATEV Lernplattform online (Dok.-Nr.
0904300)
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