Art.-Nr. 35960 | Kompaktwissen Beratungspraxis

Die neue StBVV 2025

Gravierende Änderung der StBVV in 2025

  • Anpassung der Steuerberatervergütung zum 01.07.2025
  • Erhöhung der Zeitgebühren mit Abrechnung pro Viertelstunde
  • Neuregelung der Vergütungsvereinbarungen

Erscheinungstermin: vsl. Juni 2025

  • Anpassung der Steuerberatervergütung zum 01.07.2025
  • Erhöhung der Zeitgebühren mit Abrechnung pro Viertelstunde
  • Neuregelung der Vergütungsvereinbarungen

Übersicht

Beschreibung

Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien hatten in den letzten Jahren mit steigenden Personal- und Sachkosten zu kämpfen. Um auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und angemessene Steuer- und Rechtsberatung anbieten zu können, ist eine Anpassung der Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich.

Im Jahr 2025 wird sich die Steuerberatervergütung durch verschiedene gesetzgeberische Maßnahmen gravierend ändern: Erhöhungen der Zeitgebühren und der Tabellen, Änderungen bezüglich der Vereinbarungen und der Abrechnungen, neue Tätigkeiten, neuer Gegenstandswert für die Buchführung, Zentralisierung der rechtsberatenden Tätigkeiten und Digitalisierung.

Der mittlere Satz der Zeitgebühr steigt um ca. 9 %, aber die Abrechnung erfolgt pro Viertelstunde, was eine genaue Kalkulation erfordert. Bei falscher Berechnung sinkt die Gebühr trotz Erhöhung des Gebührenrahmens.

Die Vergütungsvereinbarungen werden neu geregelt. Die bislang bestehenden Beschränkungen und Verbote bei Pauschalvergütungsvereinbarungen (§ 14 StBVV) sollen vollständig entfallen. Die Pauschalvereinbarung nach § 14 StBVV wird als Sonderregel aufgehoben und durch die (geänderte) Normalregelung des § 4 StBVV und die neuen §§ 4a StBVV (geringere Vergütung) und § 4b StBVV (unangemessene Vergütung) ergänzt.

Der Gegenstandswert für Buchführungen (§ 33 Abs. 6 StBVV) richtet sich nach der jeweiligen Gewinnermittlungsmethode: Bilanzierung oder § 4/3-Rechnung oder Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten.

Die Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchführung werden um neun Prozent angehoben. Auch der Auslagenersatz für Auswärtstätigkeiten wird erhöht.

Neue Tätigkeiten werden in den Gebührenkatalog aufgenommen und der Katalog des § 24 Abs. 5 (neu) StBVV für Tätigkeiten nach der Zeitgebühr neu geordnet.

Wichtig ist, alle rechtsberatenden Tätigkeiten werden zentral über den § 40 StBVV abgerechnet, wobei § 45 StBVV entfällt. Die anzuwendenden Regeln für das Rechtsbehelfsverfahren und die gerichtlichen Verfahren werden mit Hinweisen und Beispielen erläutert. Zusätzlich werden alle Tabellen erhöht.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.03.2025 der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (BR Drs. 61/25) sowie dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) 2025 (BR Drs. 89/25) zugestimmt. Die Änderungen der StBVV wurden am 08.04.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und treten am 01.07.2025 in Kraft.

Die genannten Änderungen betreffen alle Steuerberaterinnen und Steuerberater. Das Kompaktwissen enthält umfangreiche Hinweise und Beispiele, die bei der Anpassung der Kalkulationen und Vereinbarungen unterstützen. Darüber hinaus finden Sie Anleitungen zur korrekten Rechnungslegung.

Info & Leseprobe

Erscheinungstermin (vsl.)
Juni 2025
Seitenzahl (ca.)
80 Seiten
Format
Spiralbindung 17 x 24 cm
Hinweis
Dieser Artikel ist noch nicht verfügbar.

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Autor

Dr. Heinrich Weiler

Steuerberater, Diplom-Volkswirt

Heinrich Weiler ist Partner der Sozietät Böttges - Papendorf - Weiler (bpw) sowie Hauptgeschäftsführer a.D. der Steuerberaterkammer Köln.

Sein Spezialgebiet ist Internationales Steuerrecht und Vergütungsrecht. Er befasst sich überwiegend mit Steuergestaltungsberatung und privater Vermögensplanung und betreut vornehmlich Freiberufler- und Privatmandate sowie Verbände und Vereine.

Details & Preise

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