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Was beim Einsatz von künstlicher Intelligenz zu beachten ist
Erscheinungstermin: November 2024
Die technischen Möglichkeiten und Einsatzbereiche Künstlicher Intelligenz („KI“ oder in englischer Sprache „AI“) entwickeln sich rasant. Unternehmen integrieren KI zunehmend in ihre Arbeitsabläufe, wobei KI Aufgaben unterstützt, vorbereitet und teilweise vollständig übernimmt, die zuvor von Menschen ausgeführt wurden.
KI verwaltet, plant, führt aus - alle Unternehmen müssen sich daher mit den Potentialen und Anwendungen von KI auseinandersetzen: Was hält die KI für die eigenen Geschäftsprozesse bereit, wie nutzt der Wettbewerber diese und wo liegen weitere Einsatzmöglichkeiten?
Der Einsatz künstlicher Intelligenz war bislang weitgehend ungeregelt. Nun haben die EU-Länder im Mai 2024 den sog. EU AI Act verabschiedet und beschlossen. Dieser gilt als das erste weltweite KI-Gesetz und ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, 24 Monate nach dem Inkrafttreten auch von Unternehmen anzuwenden.
Jedes Unternehmen muss sich die folgenden Fragen stellen: Was regelt die EU-Verordnung für den Einsatz von KI im Unternehmen? Gibt es Arten von KI, die verboten sind oder die Regeln unterliegen? Welche Regelungen gelten für mein Unternehmen und wie stellt man deren Einhaltung sicher?
Dabei ist der Einsatz von KI ein Compliance-Thema, Regeln des EU Acts und weitere gesetzliche Regelungen sind zu beachten und einzuhalten, Mitarbeiter sind zu schulen, Dokumentationspflichten einzuhalten. In einigen Fällen ist der Einsatz von KI sogar verboten.
Das Kompaktwissen gibt Ihnen einen Überblick zum EU AI Act und behandelt erste Fragestellungen rund um den Einsatz von KI vor dem Hintergrund der genannten Verordnung. Es beschreibt die maßgeblichen Regelungen und beleuchtet mögliche Haftungstatbestände. Steuerberater und Steuerberaterinnen und deren betreute Unternehmen sollten sich rechtzeitig mit diesem Themenkomplex auseinandersetzen.
EU AI Act: Künstliche Intelligenz im Unternehmen
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Rechtsanwalt, Wirtschafts-Mediator
Dr. jur. Stefan Lode leitet als Partner der Kanzlei Rückel & Collegen das Büro Düsseldorf. Er berät und vertritt Unternehmen im Wirtschaftsrecht, bei der Internationalisierung und Geschäftserweiterung, im Wirtschaftsstrafrecht & Compliance.
Er arbeitete in verschiedenen, zum Teil US-amerikanischen Kanzleien. Von 2005 bis etwa 2015 war er als Führungskraft in der Geschäftsleitung zweier Medienkonzerne im Bereich Marketing & Vertrieb und Development tätig, hat eigene Unternehmen mit gegründet und andere als Unternehmensberater begleitet. Neben der juristischen Expertise hat er so auch Erfahrungen in der Unternehmensführung und Geschäftsentwicklung gesammelt.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Michael Heinze ist Partner im Kölner Büro der Kanzlei BridgehouseLaw. Er ist im Bereich Corporate/Gesellschaftsrecht tätig und unterstützt Unternehmen und Start-Ups in den Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts und der Compliance. Insbesondere berät er im Rahmen von Gründungen, Umstrukturierungen sowie bei M&A-Transaktionen.
Er begleitet Unternehmen zudem bei der Implementierung digitaler Prozesse und der Umsetzung von Strategien zur Unternehmensoptimierung durch neue Technologien. Bei der Integration von künstlicher Intelligenz in die Geschäftsabläufe stellt er auch die Einbindung rechtlicher Vorgaben in das Compliance Management System sicher.
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