Art.-Nr. 35945 | Kompaktwissen Beratungspraxis

Besonderheiten bei der Abgrenzung anschaffungsnaher Herstellungskosten

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Sofortabzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erreichen

Abzug als Gebäudeabschreibung über die Nutzungsdauer vermeiden

Schwerpunkt in Betriebsprüfungen auf Grund hoher Beträge

Erscheinungstermin (vsl.)
Oktober 2024
Seitenzahl (ca.)
40 Seiten
Format
Spiralbindung 17 x 24 cm
Hinweis
Dieser Artikel ist noch nicht verfügbar.

Wenn es um die richtige steuerliche Behandlung von anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden geht, ist es wichtig, den Überblick zu behalten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Steuerlich bestehen die nachfolgenden Möglichkeiten, die betreffenden Kosten steuermindernd geltend zu machen:

  • Sofortabzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
  • Zeitlich gestreckter Abzug als Gebäudeabschreibung über die Nutzungsdauer.

Um den in der Regel erwünschen Sofortabzug zu erhalten, ist einiges zu beachten. Hierzu zählt, neben der gesetzlich geregelten 15 %-Grenze innerhalb der Dreijahresfrist nach Anschaffung des Gebäudes, auch die einschlägige ergangene Rechtsprechung.

Daher sollten zum einen die Gesamtkosten im Vorfeld ermittelt und zum anderen deren steuerliche Behandlung im Vorfeld beurteilt werden. Hierzu zählt beispielsweise die Frage,

  • Ob Kosten auf Grund von Schönheitsreparaturen oder der Beseitigung von Baumängeln in die Grenze einzurechnen sind.
  • Ob Anschaffungsnebenkosten in die Berechnung der Grenze einzurechnen sind.
  • Wann die Dreijahresfrist beginnt.

Auch die Auswirkung gewährter Zuschüsse, die für die baulichen Maßnahmen gewährt werden, sollte in die Betrachtung einbezogen werden.

Da das Thema auch bei Betriebsprüfungen aufgrund der meist hohen Beträge oftmals einen Schwerpunkt darstellt, ist es wichtig, die steuerlichen Besonderheiten zu kennen.

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