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Die E-Rechnungspflicht für Eingangsrechnungen bei B2B kommt zum 01.01.2025
Die gesetzlichen Vorgaben zum Thema „elektronische Rechnung“ wurden vom Gesetzgeber weiterentwickelt. Dies betrifft insbesondere den Bereich B2B (Business-to-Business). Durch das Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen bei B2B zum 01.01.2025 verpflichtend eingeführt. Dies beinhaltet auch ein Meldesystem ab dem Jahre 2028. Für den Versand von E-Rechnungen gibt es bis 31.12.2027 Übergangsregelungen.
Neben dem Vorantreiben der Digitalisierung soll dies auch der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges unterstützen.
Steuerberater und Steuerberaterinnen und deren betreute Unternehmen müssen sich zeitig auf neue technische und rechtliche Vorgaben vorbereiten.
Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz am 22.03.2024 zugestimmt.
Anforderungen an die E-Rechnung (B2B)
LeseprobeLL.M. Unternehmensteuerrecht
Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerrecht und Rechnungswesen in Nürnberg und Köln.
Bei DATEV verantwortet er den Bereich Produktstrategie und Anforderungsmanagement für das Geschäftsfeld Rechnungswesen.
Dazu ist er ehrenamtlich u. a. als Vorstandsvorsitzender der ECM-Compliance-Initiative im Bitkom sowie als Leiter des Competence Centers Geschäftsprozesse und Compliance im Forum elektronischer Rechnung Deutschland (FeRD) tätig.
Diplom-Kaufmann (Univ.), Steuerberater
Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig.
Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig.
Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.
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