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Abgrenzungsfragen und Besteuerung bei gewerblichen Personengesellschaften
Erscheinungstermin: Juni 2023
Personengesellschaften können aus unterschiedlichen Gründen als gewerblich einzustufen sein. Neben einer originär gewerblichen Tätigkeit kann sich die Gewerblichkeit auch aus einer gewerblichen Infektion oder einer gewerblichen Prägung ergeben (derivative Gewerblichkeit). Die hierbei auftretenden Abgrenzungsfragen sind regelmäßig Gegenstand von Klagen vor Finanzgerichten und BFH.
Die Ermittlung und Einstufung der Einkünfte erfolgt auf Gesellschaftsebene: Die Einkünfte werden sodann den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen mit Personensteuern besteuert. Verfahrensrechtlich ist hierzu eine einheitliche und gesonderte Feststellung vorzunehmen.
Daneben fällt auf Gesellschaftsebene Gewerbesteuer an. Im Rahmen der Abgrenzung der Vermögenssphären ist nicht nur die Abgrenzung von Privatvermögen der Gesellschafter zum Gesamthandsvermögen, sondern auch zum Sonderbetriebsvermögen zu beachten.
Das Kompaktwissen gibt einen Überblick über die Besteuerung gewerblicher Personengesellschaften und zeigt auf, welche Besonderheiten zu beachten sind bzw. welche Problembereiche es geben kann, die es zu vermeiden gilt.
Gewerbliche Personengesellschaften
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Diplom-Kaufmann (Univ.), Steuerberater
Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig.
Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig.
Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.
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