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- 35774 Die EU-Whistleblower-Richtlinie und ihre praktische Umsetzung
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Hinweise zu den Pflichten aus der EU-Whistleblowing-Richtlinie – Anleitungen zum Handeln
Erscheinungstermin: Juni 2023
Das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Nun müssen alle Unternehmen im laufenden Jahr 2023 die Vorgaben des neuen Gesetzes umsetzen, ansonsten drohen Bußgelder.
Besondere Aufgabenstellungen treffen vor allem private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Diese müssen Meldestellen und Prozesse einrichten, Kommunikationskanäle schaffen, Mitarbeiter und Führungskräfte informieren und schulen, sowie Konzepte zum Umgang mit gemeldeten Fällen entwickeln.
Aber auch alle anderen, kleineren Unternehmen müssen sich Gedanken darüber machen, wie sie sicherstellen, dass von Hinweis-Fällen betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sowohl die Hinweisgeber als auch diejenigen, denen Regelverstöße vorgeworfen werden – im Sinne des Gesetzes geschützt und die Vorgänge schnell und adäquat bearbeitet werden.
Die knappe Zeit bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist ist schnell vorbei und sollte genutzt werden, denn das Vorhandensein entsprechender Einrichtungen wird zukünftig Gegenstand bei Compliance-Prüfungen in Unternehmen sein.
Der Leitfaden unterstützt bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Die Autoren führen durch die wesentlichen Inhalte des Gesetzes, zeigen zwingend notwendige Aufgaben und Gestaltungsalternativen auf und liefern Checklisten und Maßnahmenpakete zur Einrichtung eines betriebsinternen Meldesystems. Diese – vor allem am Gesetzeswortlaut und ersten praktischen Erfahrungen orientierten – Arbeitshilfen werden ergänzt um Überlegungen zur Einführung der neuen Einrichtungen, zur Kommunikation im Unternehmen und Gedanken zur Unternehmenskultur. Die Verantwortlichen im Unternehmen werden so in die Lage versetzt, zusammen mit ihrer Steuerberaterin oder ihrem Steuerberater einen auf das Unternehmen zugeschnittenen, umfangreichen Schutz von Hinweisgebern nach den Vorgaben des Gesetzes umzusetzen.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie und ihre praktische Umsetzung
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Rechtsanwalt
Dr. jur. Volker Schramm ist Partner der Ringel Schramm Partnerschaft mbB in München. Nach einigen Jahren als Syndikus mit Prokura und Projektleiter für Akquisitionsfinanzierungen in einer großen Münchner Privatbank trat er in 2003 der Kanzlei bei.
Seine Beratungsschwerpunkte liegen in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, der Begleitung von Unternehmenstransaktionen und Familiengesellschaften und im Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite.
Er ist als Autor, Dozent und regelmäßig als Referent in seinen Beratungsschwerpunkten aktiv.
Rechtsanwalt, Wirtschafts-Mediator
Dr. jur. Stefan Lode leitet als Partner der Kanzlei Rückel & Collegen das Büro Düsseldorf. Er berät und vertritt Unternehmen im Wirtschaftsrecht, bei der Internationalisierung und Geschäftserweiterung, im Wirtschaftsstrafrecht & Compliance.
Er arbeitete in verschiedenen, zum Teil US-amerikanischen Kanzleien. Von 2005 bis etwa 2015 war er als Führungskraft in der Geschäftsleitung zweier Medienkonzerne im Bereich Marketing & Vertrieb und Development tätig, hat eigene Unternehmen mit gegründet und andere als Unternehmensberater begleitet. Neben der juristischen Expertise hat er so auch Erfahrungen in der Unternehmensführung und Geschäftsentwicklung gesammelt.
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