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Überblick über die Vorschriften von Bund und Ländern ab 2022
Erscheinungstermin: Mai 2022
In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten.
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung grundsätzlich in elektronischer Form abgeben. Hierzu wurden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert.
Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 01.01.2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.
Einige Bundesländer haben von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht, d.h. statt des Bundesrechts haben sie eigene Länderlösungen beschlossen. Diese weichen in vier Bundesländern deutlich vom Bundesmodell ab, da eine rein flächenorientierte Berechnung der Bemessungsgrundlage erfolgt. Auch die wertorientierte Berechnung in Baden-Württemberg unterscheidet sich vom Bundesmodell.
Die 2. Auflage gibt einen detaillierten Überblick über die Regelungen des Bundesmodells und der Ländermodelle und informiert über die wichtigsten Parameter, die in die Deklaration aufzunehmen sind. Es werden auch die wesentlichen für die Beratungspraxis relevanten Auslegungen und Klarstellungen, die von der Finanzverwaltung im Anwendungserlass AEGrBewV veröffentlicht wurden, dargestellt und aufgezeigt, an welcher Stelle Handlungsbedarf besteht.
Grundsteuerreform, 2. Auflage
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Diplom-Kaufmann (Univ.), Steuerberater
Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig.
Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig.
Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.
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