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Informationen zur Abrechnung von Kassen- und Privatpatienten sowie zur Behandlung des Honorars
Erscheinungstermin: September 2024
Das unternehmerische Handeln von Ärztinnen und Ärzten unterliegt bestimmten Einschränkungen, die sie nur begrenzt beeinflussen können. Insbesondere der Umsatz einer Arztpraxis ist durch verschiedene Faktoren bestimmt, die sich von denen anderer Unternehmen unterscheiden.
Vertragsärzte, die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bezahlt werden, rechnen ihre Leistungen quartalsweise ab und müssen oft auf ihr Geld warten. Zudem wissen sie nicht genau, wie viel sie tatsächlich erhalten werden, da die Abrechnungsgrundlage der GKV-Leistungen der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist. Ein Großteil der Leistungen wird aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt. Wenn ein Arzt in einem Quartal mehr Leistungen als im Vorjahresquartal abrechnet, stellen die Krankenkassen nicht mehr Geld zur Verfügung.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden in der Regel privat abgerechnet, da sie nicht von den Kassen übernommen werden. Ärzte in Privatpraxen dürfen keine selbst kalkulierten Honorare für ihre medizinischen Leistungen fordern und sind sowohl für IGeL-Behandlungen als auch für Leistungen an Privatpatienten an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden.
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater, die Ärzte beraten, ist es wichtig, mit den Besonderheiten der Abrechnung vertraut zu sein, um ihre Mandanten nicht nur steuerlich, sondern auch betriebswirtschaftlich gut beraten zu können.
Lesen Sie im Kompaktwissen, was bei der Abrechnung in einer Arztpraxis beachtet werden sollte, damit das ärztliche Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich arbeiten kann.
Abrechnungen in der Arztpraxis
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Diplom-Kaufmann
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Dipl.-Kfm., hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim studiert und dort auch im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre zum Dr. rer. pol. promoviert.
Sie ist Senior-Professorin der SRH Hochschule Heidelberg (Campus Calw), war bis September 2023 Vertretungsprofessorin an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Lörrach und ist dort weiterhin als freie Dozentin tätig.
Über 10 Jahre lang war sie Chefredakteurin für Steuerfachliteratur und GmbH-Publikationen. Seit 1992 führt sie ein Redaktions- und Herausgeberbüro, ist Unternehmensberaterin für Existenzgründung sowie freie Wirtschaftsjournalistin vor allem in den Bereichen GmbH, Steuern, Personal und Kommunikation.
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