Art.-Nr. 35667 | Kompaktwissen Gesundheitswesen
Finanzierung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
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Art.-Nr. 35667
Rechtliche sowie steuerliche Fallstricke bestimmter Finanzierungen für ein MVZ und passende Lösungswege
Das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) als Form der ärztlichen Kooperation wurde ab 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im § 95 SGB V verankert. Seither werden von Jahr zu Jahr mehr MVZ zugelassen. MVZ-Gründungen sind nur durch ausdrücklich gesetzlich normierte Gründer zugelassen. Auch die Rechtsformen, in denen ein MVZ gegründet und geführt werden darf, sind gesetzlich vorgeschrieben.
Damit ist auch bereits ein Großteil der Fragen nach der geeigneten Finanzierung umrissen, denn die Möglichkeiten, sich – neben der Innenfinanzierung, also über das Erwirtschaften und Thesaurieren von Gewinnen – von „außen“, also über Gesellschafter, Investoren und/oder Fremdkapitalgeber zu finanzieren, hängt maßgeblich auch von der gewählten Rechtsform ab.
Weitere Fragen, die sich bei der Finanzierung eines MVZ auftun, sind beispielsweise die nach der eigenen oder gemieteten Immobilie, Art und Umfang der Praxisausstattung bzw. der personellen Ausstattung, finanzielle Belastung durch Kredite, erste Rückflüsse durch Umsätze, absehbarer weiterer Investitionsbedarf etc.
Ihnen als Steuerberaterin bzw. Steuerberater obliegt es, Ihren Mandantinnen und Mandanten diese Problematiken zu verdeutlichen und ihnen die rechtlichen sowie steuerlichen Fallstricke bestimmter Finanzierungen für ein MVZ und die zugehörigen Lösungswege aufzuzeigen.
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Rechtliche sowie steuerliche Fallstricke bestimmter Finanzierungen für ein MVZ und passende Lösungswege
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