Art.-Nr. 35384 | Kompaktwissen GmbH
Ein-Personen-GmbH, 2. Auflage
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Form der Verträge
Protokollierungszwang der Gesellschafterentschlüsse
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Vor- und Nachteile der Ein-Personen-GmbH und ihre steuerlichen Besonderheiten
Die Ein-Personen-GmbH ist eine „ganz gewöhnliche“ GmbH, die nur eine einzige Person als Gesellschafter hat – gleichgültig, ob eine natürliche oder eine juristische. In praktisch allen Fällen ist der (natürliche) Gesellschafter auch gleichzeitig der Geschäftsführer.
Viele Ihrer Mandantinnen und Mandanten denken, dass eine Ein-Personen-GmbH praktisch nichts anderes ist als ein Einzelunternehmen, bei dem nur eine Person, der Unternehmer „bestimmt, wo es lang geht“. Im Kern ist das sogar richtig. Allerdings müssen deutliche Abstriche an Form und Formalien gemacht werden. Denn auch eine Ein-Personen-GmbH ist eine GmbH, mit allen rechtlichen Regelungen, die die GmbH selbst, aber auch das Verhältnis von ihr zu ihrem Gesellschafter betreffen. Auch die steuerlichen Besonderheiten und die sozialversicherungsrechtliche Seite unterliegt den Bestimmungen einer GmbH.
Jeder Ihrer Mandanten, der eine Ein-Personen-GmbH gründen will oder sein bisheriges Einzelunternehmen in eine Ein-Personen-GmbH umwandeln möchte, muss sich darüber im Klaren sein, dass das Vermögen danach der GmbH gehört. Das ist der Preis für die Enthaftung der Privatperson. Gleichzeitig muss er wissen, dass auch GmbH-Geschäftsführer in manchen Fällen mit dem Privatvermögen haften.
Kurz gesagt, bei der Ein-Personen-GmbH gibt es vieles zu beachten: Angefangen von der Form der Verträge, die der Gesellschafter für die GmbH mit sich als Geschäftsführer, oder der Geschäftsführer für die GmbH mit sich als Gesellschafter abschließen darf und kann, bis hin zum Protokollierungszwang der Gesellschafterentschlüsse.
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