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- 35359 Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG und Einlagenrückgewähr, 3. Auflage
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Erscheinungstermin: August 2022
Kapitalgesellschaften müssen ein steuerliches Einlagekonto führen. Nur die Rückgewähr der Gesellschaftereinlagen führt nicht zu steuerpflichtigen Einkünften beim Gesellschafter. Zur Dokumentation der Steuerfreiheit müssen die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres auf dem steuerlichen Einlagekonto ausgewiesen werden. Das steuerliche Einlagekonto ist jährlich fortzuschreiben.
Hier gibt es verschiedene Fehlerquellen, die dazu führen, dass keine steuerneutrale Auskehrung aus dem Einlagekonto gegeben ist.
Die aktualisierte Ausgabe des Kompaktwissens berücksichtigt zahlreiche Neuerungen, wie beispielsweise die zum 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts. Sie stellt klar, dass auch im Fall der Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, ein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto zugelassen ist. Sie mindern das Einlagekonto der Organgesellschaft. Darüber hinaus enthält das Kompaktwissen praxisrelevante Ausführungen zu Einbringung und Feststellung des Einlagekontos im Fall der Option zur Körperschaftsteuerpflicht nach § 1a KStG.
Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG und Einlagenrückgewähr, 3. Auflage
LeseprobeBestandteil von DATEV Verlagsmedien comfort
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Dipl.-Kaufmann, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer
Herr Prof. Dr. Hans Ott, geb. 1957, ist als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer in Köln tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem in der steuerlichen Behandlung bei der Umstrukturierung bzw. Umwandlung von Unternehmen sowie beim Unternehmenskauf und der Unternehmensnachfolge.
Seit dem Jahre 2000 lehrt er außerdem als Professor für Steuer- und Revisionswesen an der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) in Bergisch Gladbach und vertritt dort die Lehrgebiete Besteuerung von Unternehmen, Umwandlungssteuerrecht sowie Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
Seit vielen Jahren ist er auch als Referent zu steuerrechtlichen Themen vor allem im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit den Schwerpunkten Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern, Umwandlung und Umstrukturierung von Unternehmen, Unternehmenskauf und Unternehmensnachfolge tätig. Daneben besteht eine langjährige Tätigkeit als Herausgeber sowie Buch- bzw. Fachautor mit zahlreichen Veröffentlichungen in steuerlichen Fachzeitschriften.
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