Art.-Nr. 32652 | Mandanten-Info-Broschüre

Gründung einer Immobilien-GmbH

Geschenke und Zuwendungen an Geschäftspartner und Arbeitnehmer

Definition Immobilien-GmbH

Langfristige Planung erforderlich

Steuerliche Risiken erkennen

Erscheinungstermin (vsl.)
Dezember 2024
Seitenzahl (ca.)
16 Seiten
Format
DIN A5 (passend für C5-Umschlag)
Hinweis
Dieser Artikel ist noch nicht verfügbar

Eine Immobilien-GmbH dient in der Regel dazu, Immobilienvermögen langfristig zu halten und zu verwalten (buy and hold).

Da eine Immobilien-GmbH mit 15,825 % (KSt zzgl. SolZ) besteuert wird, erscheint es auf den ersten Blick steuerlich vorteilhaft, zur Investition in Immobilien eine GmbH zu gründen.

Doch hierbei sollte man Vorsicht walten lassen, zumal es einiges zu beachten gilt.

So müssen insbesondere die Voraussetzungen der sog. erweiterten Grundbesitzkürzung erfüllt sein, da andernfalls zusätzlich Gewerbesteuer anfällt. Auch Gründung und Verwaltung der GmbH sind mit Kosten verbunden (z. B. Notar, Registergericht, Jahresabschlüsse).

Darüber hinaus muss gut überlegt sein, was mit dem Immobilienvermögen langfristig geplant ist, da aufgrund der Qualifikation der Immobilien als Betriebsvermögen Veräußerungen generell steuerpflichtig sind. Zudem sind die steuerlichen Folgen der Gewinn-Ausschüttung auf der Gesellschafterebene in die Planung einzubeziehen.

Es gilt somit einiges zu beachten, damit eine Immobilien-GmbH tatsächlich steuerliche Vorteile bringt.

Mandantinnen und Mandanten, die die Gründung einer Immobilien-GmbH in Erwägung ziehen, sollten über mögliche steuerliche Risiken aufgeklärt werden.

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