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- 19404 Ordnungsgemäße Kassenführung
DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Zeigt, wie die Kasse - auf Basis der aktuellen Rechtslage - möglichst fehlerfrei geführt werden kann
Erscheinungstermin: vsl. März 2025
Bereits vor einigen Jahren sind die Anforderungen an Registrierkassen, Waagen, Taxameter oder Wegstreckenzähler erheblich verschärft worden. Das Instrument der Kassen-Nachschau unter Einsatz der Prüfsoftware AmadeusVerify wird immer häufiger genutzt, um Bücher und Aufzeichnungen zeitnäher, unangekündigt und effektiv prüfen zu können.
Prüfungsschwerpunkte sind offene Ladenkassen, ordnungsmäßige Einzelaufzeichnungen und die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), deren Anforderungen in einem umfassenden Anwendungserlass zu § 146a AO niedergelegt wurden. Zu beachten sind im Jahr 2025 zudem neue Anforderungen des Gesetzgebers und des Bundesfinanzministeriums, so z. B. das Meldeverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme oder die E-Rechnungspflicht.
Stetig neue Themen im Umfeld ordnungsmäßiger Kassenführung machen eine regelmäßige Aktualisierung der Mandanten-Information „Ordnungsgemäße Kassenführung" erforderlich.
Bestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524) .
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Seit fast 20 Jahren ist er Betriebsprüfer des Landes NRW und überwiegend mit Betriebsprüfungen im Bargeldgewerbe befasst, u.a. bei Gewerbebetrieben, gemeinnützigen Organisationen und der öffentlichen Hand. In dieser Eigenschaft schult er Themen rund um die Kassenführung innerhalb der Oberfinanzdirektion NRW und ist zudem Gastdozent für „Risikomanagement bei Bargeschäften“ an der Bundesfinanzakademie (BFA).
Außerhalb der Finanzverwaltung betätigt er sich als Autor diverser Fachbücher und Publikationen sowie als Referent für Kassenführung, Verfahrensdokumentation und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
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