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Innovations- und Investitionsanreize durch Steuererleichterungen
Erscheinungstermin: April 2022
Liquidität war schon immer wichtig, aber in der aktuellen Situation ist sie für viele Unternehmen unabdingbar.
Mit dem Wachstumschancengesetz sollen Impulse für mehr Wachstum und Investitionen der aktuell schwächelnden deutschen Volkswirtschaft gesetzt werden. Das Bundeskabinett hat hierzu ein Paket beschlossen, das zahlreiche Einzelmaßnahmen in Einzelgesetzen beinhaltet. Damit sollen Investitionen insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen durch eine Verbesserung der Liquidität leichter werden. Hierzu werden sowohl Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Steuerlast der Unternehmen führen, als auch Maßnahmen, die unmittelbar zu einer Stärkung der Liquidität der Unternehmen führen, eingeführt bzw. angepasst.
Dies soll zum einen mit einem Bündel von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden. Hier sind z. B. deutlich erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten bei beweglichen Wirtschaftsgütern und Wohngebäuden vorgesehen, und Änderungen beim Verlustvortrag.
Darüber hinaus soll es Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts geben, wie z. B. die Befreiung von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten oder die Anhebung der Schwellenwerte bei Buchführungspflichten.
Als letzter Baustein sind Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness vorgesehen, wie z. B. die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung elektronischer Rechnungen ab 01.01.2025.
Dem Wachstumschancengesetz wurde am 22.03.2024 im Bundesrat zugestimmt.
Wachstumschancengesetz
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Diplom-Kaufmann (Univ.), Steuerberater
Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig.
Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig.
Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.
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