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Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Erscheinungstermin: vsl. März 2025
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Prozess, in dem Unternehmen Informationen über ihre Auswirkungen auf verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit offenlegen. Dies kann Aspekte wie Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Environment), kurz ESG umfassen. Die Idee besteht darin, dass Entscheidungen von Unternehmen, Kunden und Gesellschaft durch eine erhöhte Transparenz im Sinne einer ökologischeren und sozialeren Welt getroffen werden.
Durch die EU-Richtlinie CSRD wurden Unternehmen erweiterte Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auferlegt. Großunternehmen sind bereits jetzt verpflichtet im Rahmen des Lageberichts einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten, welche Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen sind und welche Informationen der Bericht enthalten sollte.
So sind börsennotierte KMU grundsätzlich ab 01.01.2026 berichtspflichtig (Berichterstattung in 2027); allerdings gibt es einen Übergangszeitraum, sodass die Verpflichtung spätestens für Geschäftsjahre, die am 01.01.2028 beginnen, besteht.
Auch wenn ein Unternehmen aufgrund der Größe oder Rechtsform nicht berichtspflichtig sein sollte, ist es ratsam, Rechtslage und gesetzliche Mindestanforderungen zu kennen, da Investoren, Banken, Kunden und Geschäftspartner mehr Transparenz von Unternehmen über die Auswirkung der Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt fordern werden.
Bestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und – exklusiv im Abonnement – als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
Diplom-Kaufmann (Univ.), Steuerberater
Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig.
Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig.
Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.
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