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Chancen und Risiken bei der Gründung einer Immobilien-GmbH
Erscheinungstermin: Dezember 2024
Eine Immobilien-GmbH dient in der Regel dazu, Immobilienvermögen langfristig zu halten und zu verwalten (buy and hold).
Da eine Immobilien-GmbH mit 15,825 % (KSt zzgl. SolZ) besteuert wird, erscheint es auf den ersten Blick steuerlich vorteilhaft, zur Investition in Immobilien eine GmbH zu gründen.
Doch hierbei sollte man Vorsicht walten lassen, zumal es einiges zu beachten gilt.
So müssen insbesondere die Voraussetzungen der sog. erweiterten Grundbesitzkürzung erfüllt sein, da andernfalls zusätzlich Gewerbesteuer anfällt. Auch Gründung und Verwaltung der GmbH sind mit Kosten verbunden (z. B. Notar, Registergericht, Jahresabschlüsse).
Darüber hinaus muss gut überlegt sein, was mit dem Immobilienvermögen langfristig geplant ist, da aufgrund der Qualifikation der Immobilien als Betriebsvermögen Veräußerungen generell steuerpflichtig sind. Zudem sind die steuerlichen Folgen der Gewinn-Ausschüttung auf der Gesellschafterebene in die Planung einzubeziehen.
Es gilt somit einiges zu beachten, damit eine Immobilien-GmbH tatsächlich steuerliche Vorteile bringt.
Mandantinnen und Mandanten, die die Gründung einer Immobilien-GmbH in Erwägung ziehen, sollten über mögliche steuerliche Risiken aufgeklärt werden.
Gründung einer Immobilien-GmbH
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Diplom-Kaufmann (Univ.), Steuerberater
Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig.
Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig.
Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.
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