Art.-Nr. 12683 | Mandanten-Info-Broschüre

Kassen-Nachschau (E-Book)

Geschenke und Zuwendungen an Geschäftspartner und Arbeitnehmer

NEU: Software AmadeusVerify

Anwendungserlass des BMF zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO)

Kassenprüfung möglich ohne vorherige Ankündigung

Außenprüfung und Schätzung vermeiden

Erscheinungstermin
Juni 2024
Seitenzahl
16 Druckseiten
Dateiformat
EPUB + PDF

Nach § 146b AO können zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben seit dem 01.01.2018

  • Prüfende der Finanzbehörde,
  • ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung,
  • während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten,
  • Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten,
  • um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können.

Die Kassen-Nachschau umfasst die Prüfung elektronischer Aufzeichnungen und Papier-Aufzeichnungen (hier auch möglich bei offener Ladenkasse). Testkäufe und Beobachtungen vor Ort sind zulässig, ohne dass sich Prüfende zu erkennen geben oder ausweisen müssen. Auch die sofortige Überleitung in eine Umsatzsteuersonderprüfung bzw. Außenprüfung ist möglich.

Ganz aktuell wird von der Finanzbehörde zusätzlich die Software AmadeusVerify der Gastro-MIS GmbH eingesetzt. Mit dieser Software können unter anderem QR-Codes auf ausgabepflichtigen Kassenbelegen mit Hilfe eines Tablets, Handys, etc. eingescannt und eine Validierung der Angaben der zTSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) in Sekundenschnelle vorgenommen werden. Dadurch hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zu prüfen, ob die Einzeldaten des elektronischen Aufzeichnungssystems manipulationssicher über die zTSE protokolliert und gespeichert werden.

Mandantinnen und Mandanten mit bargeldintensiven Betrieben sollten unbedingt auf die Kassen-Nachschau vorbereitet sein sowie sämtliche „Spielregeln“ beachten bzw. einhalten, um Hinzuschätzungen im Rahmen einer Außenprüfung zu vermeiden.

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Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524) .

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