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Steuerliche Folgen von ausgefallenen Gesellschafterdarlehen und anderen Finanzierungshilfen für die Gesellschaft und ihre Gesellschafter
Erscheinungstermin: Januar 2023
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie führt trotz der vielfältigen Hilfsmaßnahmen des Gesetzgebers oftmals zu einer angespannten wirtschaftlichen Situation der Unternehmen. Haben Verluste das bilanzielle Eigenkapital aufgezehrt und liegt eine Überschuldung vor, besteht insbesondere für die Geschäftsführer einer GmbH nach § 15a Abs. 1 InsO die Verpflichtung, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, es sei denn, es besteht eine positive Fortbestehensprognose. Oft besteht auch das Problem, die laufenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus dem erwirtschafteten Cashflow zu erfüllen.
In einer solchen Ertrags- und Liquiditätskrise führen die Gesellschafter „ihrer“ GmbH dann häufig liquide Mittel zu, entweder in Form von Eigenkapital oder einer Darlehensgewährung. Dabei wird häufig auf die Verzinsung der Darlehen ganz oder teilweise verzichtet.
Auch Kreditgeber verlangen in einer solchen Situation häufig für die (Weiter-)Gewährung von Darlehen die Übernahme von Bürgschaften seitens der Gesellschafter. Verschlimmert sich die Lage der Gesellschaft, verzichten die Gesellschafter oftmals ganz oder teilweise auf ihre Darlehensforderungen gegenüber der GmbH. Bessert sich die Situation der GmbH nicht und wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, sehen sich die Gesellschafter mit dem Ausfall ihrer gewährten Finanzierungshilfen konfrontiert.
Das Kompaktwissen behandelt – unter Berücksichtigung der aktuellsten BFH-Rechtsprechung sowie des BMF-Schreibens vom 07.06.2022 - die steuerlichen Folgen einer unverzinslichen oder teilweise verzinslichen Darlehensgewährung sowie eines Darlehensverlusts durch Verzicht oder Ausfall sowohl für die GmbH als auch für deren Gesellschafter.
Ausfall von Finanzierungshilfen des GmbH-Gesellschafters, 2. Auflage
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Dipl.-Kaufmann, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer
Herr Prof. Dr. Hans Ott, geb. 1957, ist als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer in Köln tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem in der steuerlichen Behandlung bei der Umstrukturierung bzw. Umwandlung von Unternehmen sowie beim Unternehmenskauf und der Unternehmensnachfolge.
Seit dem Jahre 2000 lehrt er außerdem als Professor für Steuer- und Revisionswesen an der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) in Bergisch Gladbach und vertritt dort die Lehrgebiete Besteuerung von Unternehmen, Umwandlungssteuerrecht sowie Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
Seit vielen Jahren ist er auch als Referent zu steuerrechtlichen Themen vor allem im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit den Schwerpunkten Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern, Umwandlung und Umstrukturierung von Unternehmen, Unternehmenskauf und Unternehmensnachfolge tätig. Daneben besteht eine langjährige Tätigkeit als Herausgeber sowie Buch- bzw. Fachautor mit zahlreichen Veröffentlichungen in steuerlichen Fachzeitschriften.
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