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Wie sich Wirtschaftsgüter bestmöglich übertragen lassen
Erscheinungstermin: Februar 2023
Die Übertragung von Wirtschaftsgütern führt grundsätzlich zu einer steuerlichen Belastung, es sei denn, die Übertragung erfolgt z. B. gemäß den Vorschriften § 6 Abs. 3 EStG, § 6 Abs. 5 EStG und § 24 UmwStG.
Erfasst hiervon sind die vorweggenommene Erbfolge, die entgeltliche und unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter sowie die Übertragung funktionaler Einheiten wie Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile.
In diesem Kompaktwissen werden diese Punkte summarisch dargestellt und detailliert erläutert, wobei auch Rechtsprechung und die Auffassung der Finanzverwaltung berücksichtigt werden.
Wichtig dabei ist, die Abgrenzung der einzelnen Vorschriften zu kennen und die Tatbestandvoraussetzung zu beachten.
Steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern
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Rechtsanwalt, Steuerberater
Dr. Helmut Volb ist als Rechtsanwalt und Steuerberater in Berlin mit dem Schwerpunkt im Bereich steuerliche Gestaltung von Unternehmen tätig. Nebenberuflich unterrichtet er als Dozent für den Bereich Unternehmensbesteuerung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Daneben besteht eine langjährige Tätigkeit als Autor mehrerer Veröffentlichungen.
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