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Berechnungsmethoden für Exit-Szenarien im Vorfeld festlegen
Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften sind GmbHs auf eine längerfristige Bindung der Gesellschafter ausgelegt. Ein Ausstieg aus der Gesellschaft ist je nach Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Gleich, ob ein Ausstieg aus der Gesellschaft einvernehmlich, oder im Streit erfolgt, stellt der Gesellschaftsanteil einen Vermögenswert dar, der durch eine Abfindung zu kompensieren ist. Doch wie ist die Abfindungshöhe zu beziffern?
Vor besondere Herausforderungen werden hierbei Gründer gestellt, die bereits im Vorfeld oder kurze Zeit nach der Gründung nach geeigneten Investoren suchen. Wie bemisst sich der Wert eines Start-Ups, das oftmals noch keinen Umsatz generiert hat, oder sich noch in der Wachstumsphase befindet?
Exit-Szenarien können bereits im Vorfeld berechnet werden. Erfahren Sie in diesem Kompaktwissen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, sowohl den Weiterbestand der Gesellschaft zu sichern, als auch den Bedürfnissen des ausscheidenden Gesellschafters Rechnung zu tragen.
GmbH-Anteile richtig bewerten
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Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Christopher Lieb berät und vertritt Unternehmen und Freiberufler zu gesellschaftlichen Fragestellungen. Er ist darüber hinaus spezialisiert auf Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Er ist Lehrbeauftragter der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm und ständiges Mitglied des gemeinsamen Fachprüfungsausschusses „gewerblicher Rechtsschutz“ der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg.
Europajuristin (Univ. Würzburg), Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Sarah Op den Camp berät und vertritt Start-Up-Unternehmen, Freiberufler, Mittelständler und große Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Industrie und Medien. Zu Ihren weiteren Schwerpunktbereichen zählen der gewerbliche Rechtsschutz sowie das Urheber- und Medienrecht.
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