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Umsatzsteuerliche Beurteilung des Versandhandels vor und nach dem Brexit
Erscheinungstermin: September 2022
Nach wie vor ist das Vereinigte Königreich Großbritannien einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Durch den Brexit wurden aus den Ländern Großbritanniens umsatzsteuerlich Drittländer, was zeitgleich den Verlust der umsatzsteuerlichen und zollrechtlichen Erleichterungen innerhalb der EU bedeutet.
In der Mandanten-Info werden die möglichen Formen des Versandhandels aus umsatzsteuerlicher Sicht erläutert, sowohl die aktuell gültige Fassung als auch die gesetzliche Regelung davor. Besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf der Beurteilung von Umsätzen, die um den Stichtag herum generiert wurden. Beleuchtet werden Verkäufe über Marktplätze und den eigenen Webshop. Erläutert werden dabei Verkäufe an Unternehmer und Privatpersonen, sowie der Verkauf von physischen und elektronischen Waren.
Geben Sie Ihren Mandantinnen und Mandanten mit dieser Broschüre einen umfassenden Überblick zum Thema Versandhandel nach UK und den damit zusammenhängenden umsatzsteuerlichen Regelungen.
Versandhandel UK
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und – exklusiv im Abonnement – als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
Steuerberater
Kevin Seliger ist Steuerberater, Gründer und Partner einer Kanzlei in Solingen. In den Endzügen seines Bachelorstudiums in Wirtschaftswissenschaften an der Bergischen Universität Wuppertal begann er im Herbst 2014 die Ausbildung zum Steuerfachangestellten in einer mittelständischen Kanzlei in Duisburg.
Nach Beendigung der Ausbildung im Sommer 2016 erfolgte der Wechsel nach Düsseldorf in die Steuerabteilung eines großen deutschen Einzelhandelskonzerns. Hier war er mehrere Jahre für die ertragsteuerlichen Sachverhalte aller zum Konzern gehörenden Gesellschaften mitverantwortlich.
Im Jahr 2017 begann Kevin Seliger den „Taxmaster“ – ein Masterstudium in Taxation mit integrierter Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen. Dieses wird von der Hochschule Ahlen in Kooperation mir der Steuerfachschule Dr. Endriss angeboten. Ein Jahr später wechselte er zu Deloitte, wo er anderthalb Jahre im umsatzsteuerlichen Tax Management Consulting tätig war. Hier lernte er seinen späteren Mitgründer und Geschäftspartner Jan Spieckermann kennen.
Nach Bestehen des Steuerberaterexamens im Jahr 2020 erfolgte noch im selben Monat die Gründung der eigenen Kanzlei zusammen mit Jan Spieckermann.
Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf die umsatz- und ertragsteuerliche Beratung von Onlinehändlern. Dabei werden vom klassischen Dropshipper über Fulfillment-Händler (wie bspw. Amazon FBA), Händler mit eigenem Lager oder Händler mit hybriden Strukturen betreut.
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