Art.-Nr. 19881 | Material

Kontenrahmen Ärzte (Basis SKR 03) § 4 Absatz 3 EStG

Kontenrahmen Ärzte (Basis SKR 03) § 4 Absatz 3 EStG
Stand
Januar 2024
Format
DIN A4

Der Kontenrahmen für Ärzte (Basis SKR 03) §4 Absatz 3 EStG basiert auf dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03 §4 Absatz 3 EStG, ergänzt um branchenspezifische Konten (5. und 6. Stelle der Kontonummer).
Dem Kontenrahmen können Sie entnehmen, welche Konten standardmäßig beschriftet und welche Konten mit Funktionen belegt sind. Der Aufbau entspricht dem des SKR 03 in einer speziellen Aufbereitung.

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem gekürzten Wachstumschancengesetz zugestimmt

Zu den vorab durch den Vermittlungsausschuss gestrichenen Maßnahmen gehört die Senkung des Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für pauschalierende land- und forstwirtschaftlicher Betriebe von 9,0% auf 8,4%. Ein Wiederaufgreifen des Themas und eine künftige Umsetzung in anderem Gesetzgebungsverfahren ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Die Kontenrahmen SKR03, SKR04 und SKR14 für 2024, die mit der Jahreswechsel-Version der DATEV-Rechnungswesen-Programme 12.4 (Bereitstellung 29.12.2023) bereitgestellt wurden und die PDF-Dateien der Kontenrahmenänderungen an dieser Stelle enthalten deshalb für 2024 den Steuersatz von 9,0% (unverändert zu 2023).

Die gedruckten Kontenrahmen SKR03 2024 (Art.-Nr. 11174) und SKR04 2024 (Art.-Nr. 11175) wurden ab Mitte Januar 2024 (statt Ende Dezember 2023) versendet. Die Verzögerung war dem Abwarten auf die Zustimmung zum Wachstumschancengesetz geschuldet. Alle anderen Kontenrahmen wurden nur im PDF-Format bereitgestellt.

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  • 0: Anlage- und Kapitalkonten
  • 1: Finanz- und Privatkonten
  • 2: Abgrenzungskonten
  • 3: Wareneingangs- und Bestandskonten
  • 4: Betriebliche Aufwendungen
  • 7: Bestände an Erzeugnissen
  • 8: Erlöskonten
  • 9: Vortrags- und statistische Konten
  • Gegenüber dem SKR 03 sind anstelle der Bilanz/GuV-Posten nach HGB die Positionen der Einnahmen-Überschussrechnung den Konten zugeordnet. Die nicht ergebnisrelevanten Konten für die Gewinnermittlung nach Paragraf 4 Abs. 3 EStG sind keiner Position zugeordnet. Falls sie trotzdem bebucht werden, fließen die Beträge in die Sonstigen Konten.
  • Bei dem Kontenrahmen handelt es sich in Bezug auf den Jahresabschluss um eine Buchungshilfe. Umschlüsselungen in den Mandanten-Programmdaten FIBU sind nicht nötig.
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